
Beschlussantrag: Der Hebesatz der Landschaftsumlage wird auf 17,6 % festgesetzt. Begründung: Der LWL ist als Umlageverband gesetzlich gehalten, die Kosten, die er nicht auf anderem Weg decken kann, über die Umlage zu erheben. Mit der geplanten Unterfinanzierung des Haushaltes 2017 des LWL wird nur die Unterfinanzierung der Kreise,…