Beschlussantrag : Das Personal der „Heimaufsicht“ wird insoweit aufgestockt, dass gewährleistet werden kann, dass Besuche in den Einrichtungen mindestens zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Die Besuche sind unangekündigt durchzuführen. Die Besuchszeitfenster sind so auszugestalten, dass auch Gespräche mit den Bewohner*innen eingeplant werden, die unter Ausschluss der Mitarbeiter*innen der Einrichtungen stattfinden….