Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Rede von Roland Koslowski bei der Landschaftsversammlung am 27.1.2022

TOP Ö15.5.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.DIE PARTEI zum Gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplanentwurf 2022 ? Dezernatsbudget Sozialdezernat: ?Housing First? Vorlagen-Nr.: 15/0501

Auf den ersten Blick ein guter Antrag, der in eine unterstützenswerte Richtung geht, erst beim zweiten hinsehen wird deutlich, dass er in seiner aktuellen Ausgestaltung eher kontraproduktiv ist und in den Kommunen für Disharmonien sorgen wird. Denn dieser Antrag ist keineswegs ein Meilenstein, wie von der Grünen Fraktionsvorsitzenden Frau Müller erläutert.

Bundesweit steigt die Zahl der Menschen die von Obdachlosigkeit betroffen sind, gleichzeitig wird bezahlbarer Wohnraum zum Luxusgut, denn die Mieten vor Ort explodieren, Opfer dieser Entwicklung sind insbesondere Menschen die auf der Straße leben müssen.

In den Mitgliedskommunen tendieren die Vermittlungschancen von obdachlosen Menschen in preiswerten Wohnraum nahezu gegen null. Und genau aus diesem Grund haben sich die Träger der lokalen Obdachlosenhilfen an die Vertreter des LWL gewandt. Der vorliegende Antrag aber wird die Situation vor Ort nicht nachhaltig verbessern, denn der Antrag schafft eben nicht das, was unbedingt nötig ist: Er schafft keinen preiswerten öffentlich finanzierten Wohnraum. Das ist natürlich auch nicht Aufgabe des LWL.

Dieser Antrag ist daher nur wenig mehr als ein Signal, dass die Problematik auch vom LWL wahrgenommen wird. Die Verdoppelung des Bewilligungzeitraumes ist zu begrüßen, es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Leider beinhaltet der Antrag eine Priorisierungsliste und die ist völlig kontraproduktiv.

Richtig ist, Armut ist weiblich, Obdachlosigkeit auch, aber sie trifft statistisch insbesondere Männer, Priorisierung bedeutet nichts weiter als Verwaltung des Mangels. Priorisierungen sind immer auch das Eingeständnis der Hilflosigkeit. Das was sie heute beschließen werden, muss allen Menschen zugänglich sein, unabhängig vom Geschlecht, unabhängig von der Ethnie oder des Glaubens. Dieser Grundsatz aber wird hier ausgehebelt. 

Wir haben zudem einen Änderungsantrag eingebracht, denn profitorientierte Unternehmen – auch wenn es sich um freigemeinnützige Träger handelt – haben in der Arbeit mit und für Menschen nichts zu suchen. Das ist zunächst einmal staatliche Aufgabe. Wir begrüßen ausdrücklich die Trägervielfalt vor Ort – sofern sie einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angehören, auf freigemeinnützige Träger trifft das allerdings nicht zu. Unser Änderungsantrag ist nicht nur politisch richtungsweisend, sondern stärkt auch die gewachsenen Trägerstrukturen vor Ort.