Antrag zur Sitzung des Landschaftsausschusses am 24.3.2017: Beschlussantrag : Der Landschaftsausschuss möge beschließen: Die Verwaltung stellt durch Kalkulationsvorgaben sicher, dass die Entlohnung der Beschäftigten der Auftragnehmer von Beförderungsleistungen nicht nur formell nach dem Tariftreue und Vergabegesetz (TVgG NRW) erfolgt, sondern dass die Umgehung dieser Vorgaben über „Schlupflöcher“ wie die…