Antrag zur Sitzung des Landschaftsausschusses am 24.3.2017:

Beschlussantrag :

Der Landschaftsausschuss möge beschließen:

Begründung:

n der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte in den Medien, dass Beförderungsunternehmen in erheblichen Umfang die bezahlte Arbeitszeit ihrer Fahrerinnen und Fahrer gekürzt haben. So werden die Zeiten für das Betanken der Fahrzeuge, die Pflege des Fuhrparks und Leerfahrten nicht mehr als Arbeitszeit gewertet und damit nicht mehr bezahlt.

Eine Entlohnung des Fahr- und Begleitpersonals nach Tarifvertrag bzw. in Höhe des Mindeststundenentgelts mit der durch den LWL bewilligten Vergütungshöhe scheint nicht umsetzbar zu sein, ohne die o.g. Kürzungen nicht möglich zu sein. Dies führt dazu, dass Unternehmen, die ihre Beschäftigten tarifgerecht bezahlen und den Zeitaufwand fürs Tanken, für Reparaturen, Leerfahrten und Warten korrekterweise als Arbeitszeiten mitberücksichtigen, bei Ausschreibungen keine Chance haben.

Eine entsprechende Anfrage unserer Fraktion ergab, dass unter den gegebenen Bedingungen der LWL keinen Einfluss auf den Umfang der bezahlten Arbeitszeit hat. Durch das o.g. Präqualifikationsverfahren würden die Rahmenbedingungen geschaffen dies zu verändern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner Sell                                                    f.d.R. Stefan Müller
Mitglied der Landschaftsversammlung                  Fraktionsgeschäftsführer
Mitglied im Personalausschuss

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