Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Antrag der Fraktion Die Linke. „Beförderungsleistungen nach dem Tariftreue und Vergabegesetz, Auskömmlichkeitsprüfung“

Antrag zur Sitzung des Landschaftsausschusses am 24.3.2017:

Beschlussantrag :

Der Landschaftsausschuss möge beschließen:

  • Die Verwaltung stellt durch Kalkulationsvorgaben sicher, dass die Entlohnung der Beschäftigten der Auftragnehmer von Beförderungsleistungen nicht nur formell nach dem Tariftreue und Vergabegesetz (TVgG NRW) erfolgt, sondern dass die Umgehung dieser Vorgaben über „Schlupflöcher“ wie die Nichtvergütung von Leerfahrten und Wartezeiten ausdrücklich verwehrt wird.
  • Die Verwaltung entwickelt dazu ein Präqualifikationsverfahren, mit dem schon bei Vergabe eine Überprüfung von realistisch angesetzten Arbeitszeiten mit einer adäquaten Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz bzw. nach dem Tariftreue und Vergabegesetz möglich ist. Kalkulationen, die erkennbar Dumpinglöhne zugrundelegen, also keinen auskömmlichen Lohn zulassen, sollen von vorneherein ausgeschlossen werden.
  • Diese Vorgaben gelten auch für die Vergabe von Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung zu Werkstätten.

Begründung:

n der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte in den Medien, dass Beförderungsunternehmen in erheblichen Umfang die bezahlte Arbeitszeit ihrer Fahrerinnen und Fahrer gekürzt haben. So werden die Zeiten für das Betanken der Fahrzeuge, die Pflege des Fuhrparks und Leerfahrten nicht mehr als Arbeitszeit gewertet und damit nicht mehr bezahlt.

Eine Entlohnung des Fahr- und Begleitpersonals nach Tarifvertrag bzw. in Höhe des Mindeststundenentgelts mit der durch den LWL bewilligten Vergütungshöhe scheint nicht umsetzbar zu sein, ohne die o.g. Kürzungen nicht möglich zu sein. Dies führt dazu, dass Unternehmen, die ihre Beschäftigten tarifgerecht bezahlen und den Zeitaufwand fürs Tanken, für Reparaturen, Leerfahrten und Warten korrekterweise als Arbeitszeiten mitberücksichtigen, bei Ausschreibungen keine Chance haben.

Eine entsprechende Anfrage unserer Fraktion ergab, dass unter den gegebenen Bedingungen der LWL keinen Einfluss auf den Umfang der bezahlten Arbeitszeit hat. Durch das o.g. Präqualifikationsverfahren würden die Rahmenbedingungen geschaffen dies zu verändern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner Sell                                                    f.d.R. Stefan Müller
Mitglied der Landschaftsversammlung                  Fraktionsgeschäftsführer
Mitglied im Personalausschuss