Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage der Gruppe DIE LINKE. im LWL zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Inklusionsbetriebe

Anfrage an die Verwaltung vom 25.5.2020

Sehr geehrter Herr Löb,

die durch die derzeitige Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus hervorgerufene Wirtschaftskrise gefährdet Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen, eine Verschlimmerung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist zu befürchten. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind bei allen Unternehmen deutlich spürbar, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in NRW droht in noch größerem Ausmaß anzusteigen wie bei der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009.

Den Landschaftsverbänden ist es seit Jahren ein wichtiges Ziel gewesen, Inklusionsbetriebe als eine der Alternativen zu den WfbM aufzubauen. Die so geschaffene Struktur ist durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Gefahr. Viele Inklusionsbetriebe sind in Branchen tätig, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind: Gastronomie / Kantinen / Catering / Großküche, handwerkliche / haushaltsnahe Dienstleistungen / Gebäudereinigung, industrielle Dienstleistungen, Gebrauchtwarenhandel, Hotel / Gästehaus.

Der LWL informiert regelmäßig zu den Auswirkungen der Corona-Krise und zu den ergriffenen Maßnahmen – das begrüßen wir sehr. In einer dieser Informationen wurde darauf hingewiesen, dass es für Inklusionsbetriebe keinen Schutzschirm gibt. Im Zusammenhang der oben dargestellten Situation stellen wir die nachstehenden Fragen und bitten um Beantwortung.

  • Inwieweit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen von der jetzigen Corona-Krise betroffen?
  • Welche Möglichkeiten hat der LWL, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung zu sichern und trotz der Krise das Ziel der Förderung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderung weiter zu verfolgen?
  • Welche Informationen hat der LWL über die momentane wirtschaftliche Lage der Inklusionsbetriebe in Westfalen-Lippe?
  • Wie viele Inklusionsbetriebe haben Kurzarbeit angemeldet und wie viele Beschäftigte betrifft dies?
  • Sind von den Auswirkungen der Pandemie in einem besonderen Maße Frauen mit Behinderungen betroffen?
  • Welche Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterstützung der Inklusionsbetriebe hat der LWL unternommen, welche weiteren sind geplant?
  • Wie entwickelt sich die Zahl der Verfahren auf Zustimmung zu einer Kündigung unter besonderer Berücksichtigung der betriebsbedingten Kündigungen beim Inklusionsamt?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kohn                                                                f.d.R. Stefan Müller
Gruppensprecher                                                   Geschäftsführer

 


Antwort der Verwaltung vom 10.06.2020:

Sehr geehrter Herr Müller,

für den urlaubsabwesenden Landesdirektor beantworte ich Ihr Schreiben vom 25. Mai 2020 zum Thema „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Inklusionsbetriebe“. Eine Kopie übersende ich den anderen Fraktionen und Gruppen der Landschaftsversammlung.

Bitte vergleichen Sie auch die aktuelle Vorlage 14/2409 „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Aufgaben der Inklusionsämter Arbeit und Soziale Teilhabe“, die ich als Anlage beifüge.

Vorbemerkung des LWL-Inklusionsamts Arbeit:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe steht in engem Austausch mit den Inklusionsbetrieben, der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen (BAG IF und LAG IF) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

1.) Inwieweit sind Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen von der jetzigen Corona-Krise betroffen?

Antwort: Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung ist in den Monaten März und Mai 2929 in Westfalen-Lippe sprunghaft von 22.987 um 1.573 auf 24.560 Personen angestiegen. Ein Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann anbgenommen werden.

2.) Welche Möglichkeiten hat der LWL, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung zu sichern und trotz der Krise das Ziel der Förderung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderung weiter zu verfolgen?

Antwort: Das LWL-Inklusionsamt nutzt alle bisherigen Instrumente auch in der Krise allerdings unter eingeschränkten Rahmenbedingungen: Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hält den Betrieb in veränderter Form aufrecht. Viele Beratungsleistungen werden jetzt ausschließlich telefonisch erbracht, Vorort-Besuche entfallen noch. Davon betroffen sind die Vorort-Termine im Rahmen des Kündigungsschutzes und der Begleitenden Hilfen, die Teilhabe- und Gesamtplanung aber auch die Dienstleistungen und Termine der verschiedenen Fachdienste und der Integrationsfachdienste, für die das LWL-Inklusionsamt Arbeit die Strukturverantwortung trägt.

3.) Welche Informationen hat der LWL über die momentane wirtschaftliche Lage der Inklusionsbetriebe in Westfalen-Lippe?

Antwort: Die Inklusionsbetriebe sind in unterschiedlichem Maße, zum Teil aber massiv wirtschaftlich betroffen. Insbesondere die bedeutende Branche Hotellerie, Gastronomie und Catering ist weitgehend geschlossen. Einzelne Inklusionsbetriebe, insbesondere aus den zuvor genannten Branchen, verzeichnen erhebliche Umsatzrückgänge und mussten Kurzarbeit anmelden. Wie sich die wirtschaftliche Situation im weiteren Verlauf und nach dem Ende der Pandemie darstellt, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Aus den Rücklagen der Inklusionsbetriebe lässt sich schließen, dass bis auf Weiteres alle Ressourcen der Unternehmen mit der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise gebunden sind.

Die Inklusionsbetriebe konnten zum Teil die verschiedenen staatlichen Rettungsschirme nutzen. Allerdings wurden einige Schwachstellen deutlich, so z.B. bei der Unterstützung von verbundenen oder gemeinnützigen Unternehmen. Hinzuweisen ist aber auf das „Ergebnis des Koalitionsausschusses, Coronafolgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 03.06.2020, insbesondere zu Nr. 13, 15 und 24 mit denen weitere Hilfen beschlossen werden. Von der Lockerung der Vorschriften sind auch die Inklusionsbetriebe in positiver Weise betroffen.

Einzelheiten der Auswirkungen lassen sich dem beigefügten Text (Anlage 2 der Vorlage) der BAG IF entnehmen (siehe auch http://bag-if.de/downloads/).

4.) Wie viele Inklusionsbetriebe haben Kurzarbeit angemeldet und wie viele Beschäftigte betrifft dies?

Antwort: Dem LWL-Inklusionsamt Arbeit liegen hierzu keine Informationen vor.

5.) Sind von den Auswirkungen der Pandemie in einem besonderen Maße Frauen mit Behinderungen betroffen?

Antwort: Dem LWL-Inklusionsamt Arbeit liegen hierzu keine Informationen vor.

6.) Welche Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterstützung der Inklusionsbetriebe hat der LWL unternommen, welche weiteren sind geplant?

Antwort: Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hat in Zusammenarbeit mit dem LVR und der Handwerkskammer Münster die zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen, deren Bedingungen und Zugangswege allen Inklusionsbetrieben in einer Übersicht zur Verfügung gestellt. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit und die Handwerkskammer Münster (Westfalen-Lippe) unterstützen die Unternehmen bei der Antragstellung zur Erlangung einer solchen Wirtschatshilfe.

Zur Vermeidung von frühzeitigen Liquiditätsschwierigkeiten hat das LWL-Inklusionsamt Arbeit schon zu Beginn der corona-bedingten Einschränkungen allen Inklusionsbetrieben angeboten, die für das 1. Halbjahr 2020 zu erwartenden laufenden Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe früher auszuzahlen. Dieses Angebot hat der überwiegende Teil der Betriebe in Anspruch genommen. Daneben wurde die Bearbeitung der Anträge für die noch ausstehenden Restzahlungen der Nachteilsausgleich aus dem Vorjahr vorgezogen und inzwischen abgeschlossen. Des Weiteren wurde den Unternehmen zugesagt, dass die laufenden Leistungen nach § 27 SchwbAV bei Bezug von Kurzarbeitergeld nicht gekürzt werden. Nach Rückmeldungen der Unternehmen haben diese Hilfen für eine deutliche kurzfristige Entlastung und Planungssicherheit gesorgt.

Das LWL-Sozialdezernat nutzt seine Kontakte auf Bundes- und Landesebene, um auf die Lage der Inklusionsbetriebe hinzuweisen.

7.) Wie entwickelt sich die Zahl der Verfahren auf Zustimmung zu einer Kündigung unter besonderer Berücksichtigung der betriebsbedingten Kündigungen beim Inklusionsamt?

Antwort: Bisher liegen dem LWL-Inklusionsamt Arbeit 52 Kündigungsanträge mit ausdrücklichem Bezug zu Corona vor. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2.600 Kündigungsanträge gestellt.

Mit freundlichen Grüßen!
Matthias Münning

Link zur Anlage: Drucksache 14/2409 (im Sitzungsdienst für Bürger des LWL)