Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Zweite Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL zur geplanten Gedenkstätte Stalag 326

Nach der Beantwortung unserer ersten Anfrage zur geplanten Gedenkstätte Stalag 326 vom 01.02.2021 haben sich für uns weitere Fragen ergeben.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Sie schreiben in Ihrer Antwort vom 08.02.2021, dass das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte Programm, die Grundlage für das Gedenkstättenkonzept ist, welches in den nächsten Jahren unter wissenschaftlicher Begleitung konkretisiert und weiter ausgearbeitet wird.

a. Ist für diese weitere wissenschaftliche Ausarbeitung eine erneute verfahrensrechtliche Ausschreibung notwendig?

b. Wenn ja, wird der Kulturausschuss oder ein anderes politisches Gremium des LWL in das Verfahren mit einbezogen?

c. Welche wissenschaftlichen Disziplinen werden an der weiteren Ausarbeitung des Konzeptes beteiligt werden?

d. Werden auch Initiativen vor Ort die sich bereits seit Jahrzehnten mit dem Stalag 326 beschäftigen, wie z.B. der Initiativkreis oder Blumen für Stukenbrock etc., die bisher noch nicht beteiligt waren, jetzt zur Mitarbeit an der weiteren Ausarbeitung sowie zur Diskussion und zur Entscheidungsfindung der anstehenden organisatorischen, inhaltlichen und gestalterischen Fragen beteiligt?

 

2. In Ihrer Antwort vom 08.02.2021 schreiben Sie, dass Sie davon ausgehen, dass die Voraussetzung für die Stiftungsgründung noch vor der Sommerpause geklärt und in eine Beschlussvorlage zur politischen Beratung eingebracht werde.

a. Ist bereits geklärt welche politischen Akteur*innen in welchem Umfang gemäß Stiftungssatzung in die Stiftung mit eingebunden werden (alle Fraktionen der Landschaftsversammlung)?

b. Wer genau ist derzeit mit der Erarbeitung der Stiftungssatzung beauftragt oder ist der Auftrag dazu an externe Expert*innen ergangen, die mit dem Entwurf von Stiftungssatzungen im Rahmen der Gedenkstättenarbeit auch juristisch erfahren sind? Welche Vorgaben hat der LWL in diesem Fall für die Erstellung der Satzung gemacht?

c. Wann ist damit zu rechnen, dass ein erster Entwurf der Satzung vorgelegt und diskutiert wird?

d. Wie soll insbesondere das Verfahren zur personellen Besetzung (Transparenz und Beteiligung von Kommunen und ausgewiesenen Experten) des Stiftungsrates geregelt werden? Wird es einen grundsätzlichen Beschluss gegen die Beteiligung von Mandatsträger*innen oder auch Mitgliedern der AfD geben, wie es aus einigen anderen Gedenkstätten bekannt ist?

 

3. Wie Sie wissen hat es in den vergangenen Monaten einige öffentliche Veran-staltungen gegeben die sich mit dem geplanten Ausbau der Gedenkstätte auseinandergesetzt haben. Dabei gab es auch immer wieder Kritikpunkte an der grundsätzlichen und thematischen Ausrichtung des Konzeptes. Welche inhaltliche Einflussnahme werden die politischen Akteur*innen des LWL bis zur Finalisierung des Feinkonzeptes haben? Und welchen Platz sieht der LWL in der Stiftung für sich selbst vor bezüglich der künftigen Organisation und Weiterentwicklung der Gedenkstätte?

 

4. Am 6. November 2020 hat sich, unter Leitung von Landtagspräsident André Kuper, eine Lenkungs- und Steuerungsgruppe zum Stalag 326 / Sozialwerk konstituiert.

a. Wer ist Mitglied in dieser Gruppe und welche Entscheidungsbefugnisse hat diese?

b. Sind die Sitzungsprotokolle öffentlich einsehbar bzw. kann die Verwaltung die Sitzungsprokolle den Fraktionen zur Verfügung stellen?

 

5. Die geschätzten Investitionskosten für den Ausbau des Stalag 326 betragen 60 Mio. Euro. Derzeit hat sowohl der Bund als auch das Land NRW jeweils 25 Mio. Euro zugesagt.

a. Wie ist der Stand über die verbleibenden 10 Mio. Euro?

b. Welche Kommunen, Kreise oder andere wurden um Mitfinanzierung der noch offenen geschätzten Investitionskosten angefragt oder sollen noch angefragt werden? Gibt es bereits Zusagen?

 

6. Auch nach dem Umbau wird die Gedenkstätte Stalag 326 ca. 5,4 Mio. Euro an Betriebskosten jährlich benötigen.

a. Welche Kommunen, Kreise oder Dritte werden sich sicher an den zu erwartenden Betriebskosten beteiligen?

b. Welche Kommunen, Kreise oder Dritte wurden bereits oder werden noch zur Finanzierung der Betriebskosten angefragt?

c. Welchen Anteil an den Betriebskosten wird der LWL selbst tragen?

 

7. Die ausführliche Machbarkeitsstudie (ca. 350 Seiten) ist bislang noch „nicht öffentlich“ gestellt. Wann beabsichtigt der LWL diese Machbarkeitsstudie einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

 

8. Haben die angefragten Kommunen, Kreise bzw. deren politischen Vertre¬ter*innen in den Gremien oder andere Dritte die komplette Machbarkeitsstudie zur Einsicht erhalten? Wenn ja, welche Rückmeldungen liegen dem LWL vor? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Die politischen Vertreter*innen der in Frage kommenden Kommunen wün¬schen sich im Falle einer finanziellen Beteiligung am geplanten Umbau auch ein inhaltliches Mitsprache- und Entscheidungsrecht. Im Koalitionsvertrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. im Rat der Stadt Bielefeld bei¬spielsweise steht „Für die Beteiligung unserer Stadt an einer Träger*innen¬schaft setzen wir auf Transparenz und Mitbestimmung an der inhaltlichen und baulichen Planung.“ Beabsichtigt der LWL den Wünschen und Forderungen der beteiligten kommunalen Vertretungen Folge zu leisten, was gedenkt der LWL zu unternehmen, um diese Anforderungen zu erheben und wie könnte schließlich eine transparente und offene Einbindung aussehen?

 

10. Ist es geplant, das bereits jetzt bestehende Archiv und die Dokumentationen zum Stalag 326 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Zeitplan, wenn Nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen!

Selda Izci + Rolf Kohn
Fraktionssprecher*innen
Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL