Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Umgang des LWL mit dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Im November letzten Jahres veröffentlichte kobinet-Nachrichten, dass der LWL eine behinderte Frau ultimativ aufgefordert hatte, in eine genau bezeichnete Behindertenanstalt einzuziehen. Ansonsten würde der Kostenträger die Erstattung der Kosten der ambulanten Versorgung einstellen. Dieser Vorgang wurde danach auch im Bundestag thematisiert. (http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35021/LWL–Bescheide-aus-der-Vergangenheit.htm/?search=LWL) Der LWL hat inzwischen seine Drohung mit der Heimeinweisung aufgehoben. „Nunmehr versucht man, […]