Auf der Landschaftsversammlung am 01.03.2012, haben wir für unsere Resolution zur „Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Werkstätten für behinderte Menschen und an Integrationsbetriebe“ geworben, leider erfolglos. Die Resolution ist hier abrufbar. Auslöser für diese Initiative waren die Vorgänge bei der Vergabe eines Gartenpflege-Auftrags, bei der ein anerkannter Träger von Werkstätten behinderter Menschen nicht berücksichtigt wurde. Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt sind hier abrufbar.
Im weiteren dokumentieren wir die Rede unseres Fraktionssprechers, Rolf Kohn zu unserer Resolution.
Meine Damen und Herren,
Verbiegt der Direktor des Landschaftsverbandes seine Aussagen so, dass sie passen?
Im April letzten Jahres fragten wir die Verwaltung:
Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, den § 141 SGB IX in Zukunft verpflichtend für alle Vergaben anzuwenden?alt
Und die Verwaltung antwortet:
Um den § 141 SGB IX in Zukunft für alle Vergaben anzuwenden, bedürfte es allgemeiner Verwaltungsvorschriften, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sind.
Gerade auf dieser Antwort der Verwaltung fußt die heute zur Abstimmung stehende Resolution!
Und jetzt, nur 10 Monate später,schreiben Sie Herr Dr. Kirsch, in einer Stellungnahme zu unserer Resolution:
Es ist unklar, ob es weiterer Verwaltungsvorschriften bedarf.
Herr Dr. Kirsch, das erste Mal sehe ich Sie in einem Zustand der Verwirrung. Bisher habe ich immer gedacht, dieser Mann weiß genau, was er sagt und tut…..
Aber diese Verwirrung geht weiter:
Noch vor drei Monaten, im Landschaftsausschuss beschließen alle Fraktionen einstimmig, dass der Runderlass NRW zur bevorzugten Berücksichtigung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für anwendbar erklärt wird. Hier haben wir weder von Ihnen, Herr Dr. Kirsch, einen Widerspruch gehört, noch vom Sozialdezernenten, Herrn Münning.
Jetzt schreiben Sie in Ihrem Brief an die Fraktionen (Brief hier abrufbar) zu unserer Resolution:
Eine Privilegierung von Werkstätten liefe schließlich auch den Bemühungen des LWL-Sozialdezernenten um eine Reduzierung des Fallanstiegs bei Werkstattbeschäftigen zuwider. Und im gleichen Monat beschließt der Sozialausschuss die Förderung von weiteren 500 Werkstattplätzen? Was ist das für eine Logik?
Herr Dr. Kirsch, dass Sie als Direktor des Landschaftsverbandes in eine politische Willensbildung des Parlamentes sich derart einmischen, das ist wohl ein einmaliger Vorgang. Das Sie, die anderen Fraktionen das zulassen oder vielleicht sogar wollen, ist der andere einmalige Vorgang. Was mir meine Kollegin Barbara Schmidt aus dem Landschaftsausschuss berichtet hat, hat mich zutiefst erschüttert: Da nimmt doch keine oder keiner von Ihnen inhaltlich Stellung zu einer politischen Resolution! Da herrschte das Schweigen der Lämmer im Ausschuss!
Meine Damen und Herren,
– Wollen Sie es zulassen, dass die Verwaltung Ihre Aufgabe übernimmt und die politische Richtung vorgibt?
– Sind Sie nicht willens, eine politisch-inhaltliche Debatte zu führen?
– Geht es hier darum, pünktlich nach Hause zu kommen?
– Haben Sie Herrn Dr. Kirsch instrumentalisiert, damit er Argumente bastelt, damit Sie einer richtigen Resolution nicht zustimmen brauchen?
– Geht es Ihnen um die Belange der Menschen oder nur darum, einer Resolution unserer Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen zu wollen?
Wofür sitzen wir hier? Wofür sitzen wir hier, wenn wir nicht debattieren über die politische-soziale Ausrichtung unseres Landschaftsverbandes?
Wenn Sie unserer Resolution nicht zustimmen dann heißt das:
1.) Sie fördern der Aufbau von Werkstattplätzen, obwohl sie Ihrer Meinung nach, der UN-BRK widersprechen.
2.) Sie wollen den Menschen in den Werkstätten keine Beschäftigung geben, keinen strukturierten Tagesablauf.
3.) Sie fördern Werkstattplätze, wollen aber gleichzeitig, nichts dafür tun, dass die Werkstätten Aufträge bekommen, um sich wirtschaftlich zu tragen.
4.) Obwohl Sie vorgeben, Integrationsprojekte zu unterstützen, wollen Sie nichts dafür unternehmen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Wir wollen, dass behinderte Menschen in den Regelbetrieben, in Integrationsprojekten, arbeiten, in tariflich abgesicherten und sozialversicherungspflichtigen Verhältnissen, ohne einen Verlust der bisherigen Absicherung ihrer Rente. Bis dies allgemein verwirklicht ist, wollen wir aber auch, dass behinderte Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, einen gesicherten und strukturierten Arbeitsplatz haben und Beschäftigung, und dass sie nicht in überfüllten Werkstätten arbeiten müssen.
Deswegen stellen wir unsere Resolution hier heute zur Abstimmung.