Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Rede von Barbara Schmidt zur Erhebung von Elternbeiträgen in Offenen Ganztagsschulen

Rede von Barbara Schmidt, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im LWL, zur Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Offenen Ganztagsschulen im Rahmen der Sitzung der Landschaftsversammlung am 23.11.2017 (Vorlage 14/1248):

Meine Damen und Herren,

die Offene Ganztagsschule ist im Grundsatz eine absolute Fehlgeburt. Offene Ganztagsschule heißt, dass Schule, die eine Zuständigkeit in finanzieller und personeller Verantwortung des Landes ist, auf Kommune und Eltern geschoben wird und mit einem entsprechenden gesetzlichen Rahmen auch noch ziemlich schlecht ausgestattet ist. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen machen es unglaublich schwer, diese Schulbetreuung überhaupt durchzuführen. Sie alle haben mit Sicherheit die Probleme damit auch in Ihren Kommunen gehabt, wenn die Träger des Offenen Ganztages Ihnen und uns sagen „So, mit diesen Rahmenbedingungen kann man keine vernünftige Arbeit leisten.“ Strafverschärfend kommt dazu, dass mit dem Offenen Ganztag auch der Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn unterlaufen wird. Denn dort, wo Übungsleiter als „Ehrenamtler“ tätig werden, gilt der Mindestlohn nicht; die sind ausgeschlossen. Das heißt, dieser Offene Ganztag ist insgesamt ein Modell, was keine gute Betreuung möglich macht, trotz der großen Anstrengungen, die die Träger und die einzelnen Personen, die dort arbeiten, leisten. Gut, das ist eine Frage der Gesetzgebung des Landes, das sich hier auf unsere Kosten, also auf Kosten von Kommunen, Kindern, Trägern und Beschäftigten, einen schlanken Fuß macht.

 

Soweit zu den Rahmenbedingungen. Die können wir nicht ändern. Aber wir sind diejenigen, die für die Schulen des LWL die Bedingungen schaffen. Und, meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen: Bisher ist es so, dass ein Einkommen von 1.000 €, ein Familieneinkommen von 1.000 € gerade noch beitragsfrei ist. Ab diesem Betrag müssen die Menschen, die Familien bezahlen. Das ändert sich auch nur unwesentlich dadurch, dass diese Bemessungsgrenze jetzt auf 15.000 € Jahreseinkommen erhöht werden soll und auch ein Freibetrag von 17.500 €/pro Jahr wird der Tatsache nicht gerecht, dass es sich im Wesentlichen um arme Familien handelt, die dann noch herangezogen werden zu Beiträgen im offenen Ganztag. Zusätzlich ist in der Verwaltungsvorlage – und das bedauern wir bei den Grünen auch, die das nicht angehen – eine jährliche Erhöhung des Beitrages um 3 % vorgesehen und steht zum Beschluss. Auch das halten wir nicht für gerechtfertigt. Wir glauben nicht, dass gerade arme Familien in dem Maße jährlich mehr Geld haben. Deshalb werden wir die Vorlage insgesamt ablehnen.