DIE LINKE erwartet ein schlechtes Zwischenzeugnis für die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Inklusion. Zum zweiten Mal prüft am 29. und 30. August 2023 der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Fortschritte Deutschlands bei der Inklusion. „Durch Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen am 24. Februar 2009 hat sich die Bundesrepublik zur Inklusion verpflichtet“, erinnert Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete und Landessprecherin der LINKEN in Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung blieben Deutschland und NRW jedoch in beschämendem Umfang schuldig.
„Nach einem hoffnungsvollen Anfang 2009/2010“ gebe es heute ein „regelrechtes Roll-Back bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ kritisiert Ulrike Detjen, Sprecherin der Linksfraktion im Landschaftsverband Rheinland (LVR). Es verfestigten sich die Sonderstrukturen im Schulbereich, obwohl in den Städten und Gemeinden Eltern für die inklusive Beschulung ihrer Kinder kämpften. Wenn das Deutsche Institut für Menschenrechte beklagt, dass mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik unterschiedliche Akteure aus Politik und Gesellschaft Sonderstrukturen als Teil eines inklusiven Systems bezeichnen“ treffe dies gerade für den Schulbereich im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung zu, unterstreicht Selda Izci, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Auch habe selbst der beklagte Fachkräftemangel nicht bewirkt, dass sich Chancen von Menschen mit Behinderungen auf Anstellung am ersten Arbeitsmarkt merklich verbesserten, stattdessen blieben sie auf die Werkstätten verwiesen. Mitglieder der LINKEN in NRW werden weiterhin auf allen Ebenen von der Kommune bis Europa für Inklusion streiten und beteiligten sich anlässlich der Staatenprüfung in Genf an dortigen Protesten.