Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Die Linke lehnt Doppelhaushalt 2020/21 für LWL ab

„Auch für die Landschaftsversammlung Westfalen Lippe ist das höchste und stärkste Recht das, über den Haushalt und damit die Finanzmittel für die Arbeit des Verbandes zu beschließen,“ erklärt Barbara Schmidt, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im LWL. „Es ist das so genannte Königsrecht des Parlaments und seiner Abgeordneten. Die Entscheidung des Landschaftsausschusses am 14.12.18, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 zu beschließen hebelt die Entscheidung der Wähler bei der Kommunalwahl 2020 faktisch aus. Das halten wir für grundfalsch.“

 

Schmidt weiter: „Auch wenn die politischen Mehrheiten es für praktikabler halten bleibt es doch eine Verletzung des Rechtes der neuen Landschaftsversammlung, die 2020 gewählt wird. Ein Doppelhaushalt, der eine Neuwahl miteinschließt stellt insofern eine Ignoranz des Wählerwillens dar. Zudem ist, dass für den Doppelhaushalt vorgebrachte Argument einer angeblichen Arbeitserleichterung trügerisch. Denn in einem Zeitraum von zwei Jahren ändern sich viele Sachverhalte ein Doppelhaushalt führt damit fast immer zu einem oder mehreren Nachtragshaushalten im zweiten Jahr.“