Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrien und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Zeit von 1945 bis 1980

Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 24.1.2017:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich Ihrer o. g. Anfrage zum Thema „Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe in der Zeit von 1945 bis 1980“ möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Ihre Fragen den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in sehr unterschiedlichen Rollen und Zuständigkeiten betreffen. Während Ihre Fragen zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Kinder- und Jugendpsychiatrie im Wesentlichen auf den LWL als Träger von Jugendhilfeeinrichtungen und Träger von Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie abzielen, betrifft Ihre Anfrage bzgl. der Teilgruppe wesentlich behinderter Kinder und Jugendlicher den LWL lediglich in seiner Funktion als überörtlicher Sozialhilfeträger.

Zu keinem Zeitpunkt der in Rede stehenden Zeit von 1945 bis 1980 war der LWL selbst Träger von Behindertenhilfeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Ihre Fragen sind daher für den LWL als Leistungsträger nach dem SGB XII nicht direkt beantwortbar. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips sind es vielmehr die jeweiligen damaligen Leistungserbringer, also die Träger der Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche, die hier angesprochen werden müssten. Aus der Perspektive des „Eingliederungshilfe-Kostenträgers für behinderte Kinder und Jugendliche in stationären Wohneinrichtungen“ besaß der LWL selbst kaum Informationen zum „Innenleben der Westfälischen Behindertenhilfeeinrichtungen“, da sich diese nahezu ausnahmslos in freigemeinnütziger Trägerschaft befanden.

Nur am Rande möchte ich in diesem Kontext darauf verweisen, dass die Fülle der von Ihnen nachgefragten Sachverhalte bzgl. der Zielgruppe behinderter Kinder und Jugendlicher (wenn überhaupt) nur im Rahmen eines Forschungsprojektes untersucht und in direkter Kooperation mit den damals tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege aufgeklärt werden könnte.

Vor diesem einschränkenden Hintergrund ergeben unsere Recherchen zu Ihren Fragen für den LWL als Einrichtungsträger der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie folgendes Bild:

 

1. Wie viele Einrichtungen waren im o. g. Zeitraum in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe?

1.1 Jugendhilfe

Der LWL war im fraglichen Zeitraum Träger von insgesamt 4 Jugendhilfeeinrichtungen.

1.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

In dem o.g. Zeitraum wurden in Trägerschaft des LWL  3 Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie betrieben:

  • Über den gesamten Zeitraum war nur das damalige “St. Johannesstift Marsberg“, heute LWL-Klinik Marsberg als kinder- und jugendpsychiatrisches Krankenhaus in Trägerschaft des LWL in Betrieb.
  • Im Jahr 1952 kam aufgrund der dortigen Überbelegung eine von Marsberg nach Gütersloh verlegte kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung hinzu als „Westfälische Klinik für Jugendpsychiatrie Gütersloh“. Diese wurde im Jahr 1965 nach Hamm verlegt und wurde seit diesem Zeitpunkt dort als „Westfälisches Institut für Jugendpsychiatrie und Heilpädagogik“ betrieben.
  • Im Jahr 1966 kam die LWL-Klinik Marl-Sinsen, seinerzeit „Westf. Landeskrankenhaus In der Haard“, hinzu.

 

2. Wie viele Einrichtungen wurden im o. g. Zeitraum durch den LWL finanziell unterstützt?

2.1    Jugendhilfe

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen war im besagten Zeitraum Träger von Maßnahmen der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen Erziehungshilfe. Damit war es mit starken Schwankungen über die Jahrzehnte fallzuständig für rund 50% aller Jugendhilfemaßnahmen. Die übrigen Unterbringungen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen erfolgten durch die Jugendämter vor Ort in eigener Zuständigkeit.

Das Landesjugendamt übernahm in seinen Fällen die Kosten der Unterbringung und rechnete diese direkt mit den Einrichtungen ab. Die Anzahl der Einrichtungen kann nicht  mehr beziffert werden.

2.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

Der LWL war zu keinem Zeitpunkt Kosten- und Leistungsträger für die psychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach dem (heutigen) SGB V.

 

3. Wie hießen die Einrichtungen in der Trägerschaft des LWL und an welchen Standorten befanden sich diese?

3.1 Jugendhilfe

Von 1947 bis 1958 bestand eine Erziehungsabteilung in der Arbeiterkolonie Maria Veen im Kreis Borken.

Ebenso gab es seit 1945 eine Abteilung für Fürsorgezöglinge in der Landespflegeanstalt Benninghausen, die aber 1965 aufgelöst und in das neu eingerichtete Westfälische Landeserziehungsheim Dorsten (Kreskenhof) verlegt wurde. 1995 wurde die Einrichtung in das Westfälische Jugendhilfezentrum, heute LWL-JHZ Marl, umgewandelt.

Daneben existierte seit 1943 in Eilmsen im Kreis Soest ein Provinzialerziehungsheim, das 1975 in das neu geschaffene Westfälische Heilpädagogische Kinderheim Hamm verlegt wurde.

1973 übernahm der Landschaftsverband zusätzlich das bisher von Diakonissen geführte Heim „Im Sonnenwinkel“ in Tecklenburg, heute LWL-Jugendheim Tecklenburg.

3.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Johannes-Stift Marsberg, ab 1962 mit der Zusatzbezeichnung „Fachkrankenhaus für Jugendpsychiatrie“, Bredelarer Straße 33, 34431 Marsberg
  • Westfälische Klinik für Jugendpsychiatrie, Hermann-Simon-Str. 7, 33334 Gütersloh
    (von 1952 – 1965)
  • Westfälisches Institut für Jugendpsychiatrie und Heilpädagogik, Heithofer Allee 64, 5907 Hamm (ab 1965)
  • Westfälisches Landeskrankenhaus In der Haard, Fachkrankenhaus für Kinder und – und Jugendpsychiatrie, Halterner Str. 525, 45770 Marl-Sinsen (ab 1966)

 

4. Wie hießen die Einrichtungen, die finanzielle Zuwendungen durch den LWL erhalten haben, und an welchen Standorten befanden sich diese?

4.1 Jugendhilfe

s. Antwort zu Frage 2

4.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

s. Antwort zu Frage 2

 

5. Wie hießen die leitenden Ärzte der Einrichtungen in der Trägerschaft des LWLs (bitte mit Vor- und Zunamen)?

5.1 Jugendhilfe

Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verfügten i.d.R. nicht über einen leitenden Arzt.

5.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Johannesstift Marsberg:

1948 – 1958 Dr. Hubert Münch
1958 – 1977 Dr. Willibald Petermann
1977 – 1983 Dr. Helmut Stegmann
Ab 1983 Dr. Rainald Heipertz

Ab 1978 war der Ärztliche Direktor nicht mehr zugleich auch Anstalts-/Klinikleiter insgesamt, da damals die 3-Teilung der Leitung in Ärztliche, Verwaltungs- und Pflegedirektion eingeführt wurde.

  • Klinik für Jugendpsychiatrie Gütersloh:

1952 – 09.12.1960 Dr. Elisabeth Hecker
1961 – 23.02.1962 unklar, vermutlich bereits Herr Dr. Helmut Hünnekens, kommissarisch
Ab 23.02.1962 Herr Dr. Helmut Hünnekens, Ernennung zum Direktor

  • Institut für Jugendpsychiatrie und Heilpädagogik Hamm:

1965 – 1981 Helmut Hünnekens

  • Westfälisches Landeskrankenhaus in der Haard, Marl-Sinsen

Ab 01.04.1966 – 1989 Prof. Dr. Egon Machetanz

 

6. Wie hießen die leitenden Ärzte der Einrichtungen, die finanzielle Zuwendungen durch den LWL erhalten haben (bitte mit Vor- und Zunamen)?

6.1 Jugendhilfe

nicht beantwortbar, s. Antworten zu Frage 5.1

6.2 Kinder- und Jugendpsychiatrie

nicht beantwortbar, s. Antwort zu Frage 2.2

 

Die Geschäftsstellen der übrigen Fraktionen der Landschaftsversammlung Westfalen Lippe erhalten eine Durchschrift meines Antwortschreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Löb