Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs.-Nr. 14/0829) wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Trifft es zu, dass Westfälische Pflegefamilien auf Antrag (LWL) Zuschüsse für Umbauarbeiten innerhalb der Wohnung/des Hauses erhalten können, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufnahme von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen stehen?
Antwort der Verwaltung:
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen gewährt keine derartigen Zuschüsse. Laut Auskunft der Abteilung LWL-Behindertenhilfe Westfalen sind auch von dort keine Zuschüsse geleistet worden.
Die Zuständigkeit für die Unterbringung in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII liegt allein auf der örtlichen Ebene. Jugendämter leisten dabei
– einen Beitrag zu den materiellen Aufwendungen des jungen Menschen und
– einen Beitrag zu den „Kosten der Erziehung“ für den eigenen zeitlichen Aufwand.
Frage 2:
Ist der Verwaltung bekannt, ob diese materielle zweckgebundene Finanzierung durch lokale Jugendämter gewährt wird?
Antwort der Verwaltung:
Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
Es dürfte nach Einschätzung der Verwaltung auch höchst unwahrscheinlich sein, da
– die meisten der unbegleiteten Flüchtlinge bereits 16 Jahre und älter sind und es angesichts der zu erwartenden kurzen Unterbringungsdauern wenig wirtschaftlich erscheint, derartige Umbaumaßnahmen zu finanzieren,
– derartige Zuschüsse nicht über die Kostenerstattung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge refinanzierbar sind.
Frage 3:
Wenn ja, um welche Jugendämter handelt es sich?
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu 2.