Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Antwort der Verwaltung aus die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Schließung des Lehrschwimmbeckens der von-Vincke-Schule in Soest

Die mit Anfrage der Fraktion DIE LINKE 14/1136 vom 21.03.17 zur Schließung des Lehrschwimmbeckens der von-Vincke-Schule in Soest gestellten Fragen werden wie folgt
beantwortet:

1. Wie viele Anfragen gab es im letzten Jahr von Vereinen, Gruppen, Schulen oder Anderen, die das Lehrschwimmbecken nutzen wollten?

Die Anfragen wurden nicht dokumentiert. Eine konkrete Zahl kann daher nicht genannt
werden.

2. Welche Anfragen wurden von der Verwaltung abschlägig beschieden, welche wurden mit Hinweis auf die geplante Schließung abschlägig beschieden?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie entwickeln sich die tatsächlichen Schwimmzeiten für die Schülerinnen und Schüler der von-Vincke-Schule, wenn sie ein anderes Schwimmbad als das Lehrschwimmbecken nutzen?

Zu den zur Verfügung stehenden Schwimmzeiten insgesamt wird auf die Ausführungen
zu Ziffer 2 der Nachtragsvorlage 14/1032/1 verwiesen.
Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum städtischen Lehrschwimmbecken
ist eine Fahrzeit von jeweils 7 Minuten einzuplanen.

4. Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn ein anderes Schwimmbad genutzt wird? (Anfahrt, Nutzungsgebühr etc.)

Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2 der Nachtragsvorlage 14/1032/1 verwiesen.

5. Wie sind die Schwimmbäder der Stadt Soest ausgestattet, um auch blinden und
sehbehinderten Kindern den Schwimmunterricht zu ermöglichen?

Die Lehrschwimmbecken der Stadt Soest sind für den Schwimmunterricht blinder und
sehbehinderte Kinder grundsätzlich geeignet, ohne jedoch über spezielle blinden- oder
sehbehindertenspezifische Ausstattungen zu verfügen.

6. Haben die Schwimmbäder der Stadt Soest die technischen Hilfsmittel, dass auch
körperbehinderte Kinder das Schwimmbad nutzen können (z.B. Lifter)?

Eingebaute Lifter stehen dort nach unserer Kenntnis nicht zur Verfügung; sie werden von
der von-Vincke-Schule derzeit auch nicht benötigt.

7. Die Stadt Soest kann schon jetzt der von-Vincke-Schule nur ungünstige Kapazitäten über Mittag anbieten, die nicht mit den Unterrichtszeiten der Schule kompatibel sind. Wie stellt sich die Situation dar, wenn die Stadt Soest, wie in Gesprächen angedeutet, eines ihrer drei Lehrschwimmbecken schließen wird? Wird dann die von-Vincke-Schule noch
Berücksichtigung finden können?

Es wird auf die Ausführungen in Ziffer 2 der Nachtragsvorlage 14/1032/1 verwiesen. Der
Verwaltung sind Überlegungen zur Schließung eines der städtischen Lehrschwimmbecken nicht bekannt.

8. Warum wurde der Schulausschuss nicht über das Angebot eines privaten Investors aus Dezember 2016 in Kenntnis gesetzt?

Ein konkretes Angebot bezüglich des Lehrschwimmbeckens lag nicht vor. Der Interessent
hat sich bis heute zu der zwischenzeitlichen Rückantwort nicht gemeldet. Insofern liegt
bis heute kein konkretes Angebot vor.

9. Warum ist in der Kalkulation der Verwaltung zur Sanierung des Bades nicht vorgesehen, Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ einzusetzen?

Ein wesentlicher Grund für die beabsichtigte Schließung des Lehrschwimmbeckens Soest
sind die jährlich anfallenden hohen Betriebskosten, die über das Programm „Gute Schule
2020“ nicht (re)finanziert werden können.

10. Warum werden die avisierten Spenden des Fördervereins sowie eines Einzelspenders zur Reparatur der Filteranlage nicht umgehend eingesetzt, um die Nutzung des Bades – bis zur politischen Beschlusslage – bis zum Schuljahresende sicherzustellen?

Es wird auf Ziffer 4 sowie Anlage 3 der Nachtragsvorlage 14/1032/1 verwiesen.