1.) Welche Sitzungs- und Besprechungsräume im LWL-Landeshaus und in den Gebäuden der Zentralverwaltung (insbes. Gebäude A-W) sind barrierefrei nutzbar. Hierzu zählt insbesondere
a – die stufenlose Erreichbarkeit,
b – ausreichend breite Türen (gemäß DIN-Norm),
c – eine Ausstattung mit Tischen und Stühlen, die für RollstuhlfahrerInnen geeignet ist,
d – eine Ausstattung mit Induktionsschleife und für hörbehinderte Menschen
geeignete Raumakustik,
e – ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen zum Auffinden der Räume
und eine barrierefreie Ausschilderung (Wegweiser, Türschilder).
Antwort LWL:
Der Verband hält in 16 Gebäuden im Bereich der Hauptverwaltung 32 Räumlichkeiten sowohl in den eigenen (incl. Erbdrostenhof) als auch in den von der WLV angemieteten Objekten als Besprechungsräumlichkeiten vor. Viele dieser Räumlichkeiten sind nur für interne Dienstbe-sprechungen notwendig und werden öffentlich nicht genutzt.
Der kleinste Raum ist für 7 Personen (Block I) der Größte für 169 Personen (Block A) ausge-legt. Die Höhenlagen variieren vom KG Block K bis zum 4.OG Block E. Nicht alle Häuser sind ebenerdig erschlossen und verfügen über Rampen oder Hebesysteme.
a – Hiervon sind 21 direkt und 7 über interne Verbindungen im Nachbargebäude / -bauteil stufenlos (Aufzug vorhanden, jedoch nicht zwangsläufig behindertengerecht > DIN) erreichbar.
b – Derzeit keine Beantwortung ohne weitere bauliche Erhebungen/Planungen möglich.
c – Derzeit keine Beantwortung ohne weitere bauliche Erhebungen/Planungen möglich.
d – Der Plenarsaal entspricht den Anforderungen
e – nicht vorhanden
2.) Falls oben genannte Räume nicht barrierefrei nutzbar sind: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Barrierefreiheit herzustellen? Bitte mit Zeitplan.
Antwort LWL:
Die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Inklusion/Barrierefreiheit im Gebäudebe-stand des LWL sowie bei Neubaumaßnahmen wurden bisher in den nachfolgend aufgelisteten Vorlagen und Anfragen bearbeitet sowie im Umwelt- und Bauausschuss beraten:
13/1394 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention hier: Aktionsplan Inklusion
13/1394/1 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention hier: Aktionsplan Inklusion
13/1625 Aktionsplan Inklusion hier: gem. Änderungsantrag SPD, GRÜNE, und FDP/FW Änderungsantrag zur Vorlage 13/1394 und 13/1394/1
13/1619 Zwischenbericht zur Umsetzung der Inklusion/Barrierefreiheit im Museumsbereich
13/1655 Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Vorlage-Nr. 13/1394/1 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention hier: LWL-Aktionsplan Inklusion
14/0064 Zwischenbericht zur Umsetzung der Inklusion/Barrierefreiheit im Schulbereich
14/0114 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention hier: Präzisierung der Angaben im LWL-Aktionsplan Inklusion
14/0294 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention hier: Maßnahmen im Kulturbereich
14/0659 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention hier: Erster Fortschrittsbericht zum LWL-Aktionsplan Inklusion
Mit Vorlage-Nr. 13/1394 und ihrer Ergänzung mit Drucksache-Nr. 13/1394/1 hat die Verwal-tung einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet und darin die geplante Vorgehensweise zur Umsetzung des Inklusionsgedankens beim LWL erläutert.
Kern der darin formulierten Ziele zur Herstellung der Barrierefreiheit im Gebäudebestand des LWL ist ein Stufenkonzept, welches in der ersten Umsetzungsphase die Erarbeitung standort-spezifischer Fragen der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit in den Vordergrund stellt. Aus-drücklich wurde ausgeführt, dass weitere Themen bzgl. der kognitiven Einschränkungen und Bedarfe erst in den nächsten Bearbeitungsstufen aufgegriffen werden sollen.
Ausdrücklich wurde der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb aufgrund der Drucksache-Nr. 13/1625 beauftragt, die Barrierefreiheit in allen Gebäuden des LWL sukzessive nach den fol-genden Kriterien umzusetzen:
• Erreichbarkeit und Zugang in die Gebäude, Parkplätze für Behinderte
• Innerer Zugang, sanitäre Anlagen
• Orientierung im Gebäude, Bedienung von Liften, Türen etc.
Die Umsetzung der Maßnahmen folgt insofern einem Kaskadenprinzip. Ebenso wurde ausge-führt (Vorlage-Nr. 13/1394/1), dass kleinere Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudebestandes mit umgesetzt werden.
Im Übrigen sind der Verwaltung aktuelle Notwendigkeiten für die Nutzbarkeit von Besprechungs- und Sitzungsräumen für Mitarbeiter mit körperlichen Beeinträchtigungen nicht bekannt.
3.) An welchen der unter Punkt 1 genannten Gebäude gibt es Behindertenstellplätze? Wel-che davon sind für Besucherinnen mit Behinderungen frei nutzbar, also nicht z.B. für LWL-Beschäftigte reserviert? Wir bitten um eine tabellarische Auflistung.
Antwort LWL:
Im Bereich der Hauptverwaltung gibt es insgesamt 4 Großparkplätze, die über ein elektroni-sches Schrankensystem verwaltet werden. Die freie Nutzbarkeit für schwerbehinderte Besucher ist im System bisher nicht hinterlegt.
Es gibt für die LWL-Bediensteten mit Behinderungen derzeit 17 ausgewiesene Stellplätze im gesamten Parkkontingent. Hiervon sind 5 frei nutzbar, d.h. sie befinden sich außerhalb der Schrankenanlagen.
Im Bereich der Rampe am Landeshaus und am Eingang des Integrationsamtes (Urbanstraße) und an der Friedensstraße am Eingang zum Block L hält der LWL jeweils ausgewiesene Behindertenstellplätze für Besucher vor.
Städtische Parkplätz gibt es am Block E in der Karlstraße. Hier sind 2, am Block F in der Piusallee ist 1, am Block S an der Von-Vincke-Str. / Achtermannstr. sind 3 sowie in der Gartenstraße am Block V ist ebenfalls 1 Stellplatz im öffentlich Straßenraum als Behindertenstellplatz ausgewiesen.
4.) Welche Maßnahmen sind geplant, um alle Gebäude mit Behindertenstellplätzen auszustatten? Bitte mit Zeitplan.
Antwort LWL:
Siehe Beantwortung zu Frage 2.
5.) In welchen der unter Punkt 1 genannten Gebäude gibt es ein Behinderten-WC? Wir bit-ten um eine tabellarische Auflistung.
Antwort LWL:
In den oben angeführten Gebäuden gibt es 21 Behinderten-WC´s mit je nach Baujahr unterschiedlichen Standards. (Tabelle siehe Anlage)
6.) Welche Maßnahmen sind geplant, um alle Gebäude mit Behinderten-WCs auszustatten? Bitte mit Zeitplan.
Antwort LWL:
Derzeit liegt der Bauverwaltung des LWL keine Bedarfsanforderung zur Ausstattung weiterer Behinderten-WC’s vor.
7.) Welche Maßnahmen sind geplant, um alle Wege auf den Grundstücken des LWL barrierefrei zu gestalten (z.B. durch Vermeidung von Kopfsteinpflaster, Bordsteinabsen-kungen, visuelle und taktile Leitsysteme)?
Antwort LWL:
Derzeit liegt dem LWL-BLB keine konkrete Bedarfsanforderung vor. Der für notwendig gese-hene Maßnahmenumfang wird in den jährlichen Baubegehungen/Besprechungen unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung beim LWL besprochen und soweit möglich in die Überlegungen zur Aufstellung des WIPLA mit aufgenommen.
8.) Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um zukünftig die Besucherlnnentribüne des Plenarsaals barrierefrei zu gestalten und somit ALLEN Menschen den Besuch der Sitzungen der Landschaftsversammlung zu ermöglichen?
Antwort LWL:
Derzeit liegt dem LWL-BLB keine Bedarfsanforderung für eine barrierefreie Ertüchtigung der Besuchertribüne vor. Eine Teilnahme an den Sitzungen im Plenarsaal ist Menschen mit Behinderungen derzeit durch entsprechende organisatorische Maßnahmen möglich.
9.) Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um Veranstaltungen im Erbdrostenhof (wie z.B. die Verleihung des LWL-Preises für westfälische Landeskunde) zukünftig barrierefrei zu gestalten?
Antwort LWL:
Der Erbdrostenhof ist ein hochrangiges Denkmal des Barock in Münster. Er ist nach den schweren Zerstörungen des 2. Weltkriegs auch innenräumlich in Teilen wieder rekonstruiert worden.
Die Erschließung ist nicht ebenerdig. Derzeit ist bei Veranstaltungen eine organisatorische Lösung (der anwesende Hausmeister ist Ansprechpartner) gegeben, um behinderte BesucherInnen an den Veranstaltungen teilnehmen zu lassen.
Ob und wie eine barrierefreie Umgestaltung erfolgen kann, ist derzeit nicht geklärt und bedarf einer individuellen Planung und der intensiven Abstimmung mit der Denkmalpflege.