In der Anfrage nimmt die Fraktion DIE LINKE Bezug auf eine Fachtagung mit dem Thema „Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung – Kompetenzen bündeln und vernetzen“ und auf den aktuellen Entwurf des BTHG. Die Organisation „WEIBERNETZ – Vertretung behinderter Frauen“ sehe die im BTHG-Entwurf vorgesehenen personellen und sächlichen Ausstattungen kritisch in Hinblick auf die zu erfüllenden Aufgaben von Frauenbeauftragten.
Frage 1: Welche praktischen Konsequenzen hat die Tagung für die Arbeit des LWL und die in seinem Bereich vorhandenen Einrichtungen gehabt?
Die Fachtagung der LWL-Behindertenhilfe fand in Kooperation mit u.a. dem „NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW“ am 13. März 2014 statt und hatte u.a. das Thema „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ aufgegriffen. Die Tagung hat in einigen Regionen in Westfalen-Lippe zur Stärkung und zur Neugründung lokaler Netzwerke unter Mitwirkung des LWLs beigetragen. Zudem wurden Themen wie „Frauenbeauftragte“ in den LWL-Arbeitskreisen Wohnen und Werkstätten durch die LWL-Behindertenhilfe mit Leistungsanbietern und deren Verbänden thematisiert.
Frage 2: Wurden die vom WEIBERNETZ angebotenen Fortbildungen zur Ausbildung von Trainerinnen für die Schulung von Frauenbeauftragten aus dem Bereich des LWL genutzt? Hat der LWL dies entsprechend gefördert bzw. fördern können?
Die LWL-Behindertenhilfe hat die Informationen und Ausschreibungen des WEIBERNETZ an die Mitglieder der LWL-Arbeitskreise Wohnen und Werkstätten mit der Empfehlung weitergeleitet, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Eine darüber hinaus gehende Förderung hat nicht stattgefunden, wurde aber auch nicht nachgefragt und hätte zudem mangels haushaltsrechtlicher Voraussetzungen auch nicht finanziell unterstützt werden können. Laut Internetseite des WEIBERNETZes nehmen am aktuellen Kurs eine Frau mit Behinderung und eine Frau ohne Behinderung aus Westfalen-Lippe als Tandem teil.
Frage 3: Gibt es im Bereich des LWL jetzt schon WfbM mit Frauenbeauftragten?
Nein, es gibt unseres Wissens nach noch keine Frauenbeauftragte in westf.-lipp. Werkstätten. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Mitglieder des Werkstattrates diese Funktion in einzelnen Werkstätten ausüben.
Frage 4: Wenn es Frauenbeauftragte gibt, mit welchen Ressourcen sind diese ausgestattet?
siehe Frage 3
Frage 5: Wenn es Frauenbeauftragte gibt, gibt es Erfahrungsberichte aus der Arbeit der FB?
siehe Frage 3