Beschlussvorschlag:
- Das Lehrschwimmbecken des LWL-Bildungszentrums bleibt bestehen und wird weiter betrieben.
- Die notwendigen baulichen Instandhaltungsmaßnahmen werden ausgeführt und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt.
- Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens wird nahtlos weitergeführt.
Begründung:
Das Lehrschwimmbecken ist für die von-Vincke-Schule ein unerlässlicher Bestandteil des Schule, um die Durchführung des Sportunterrichtes – hier Schwimmunterricht – sichern zu können. Die Schließung des Lehrschwimmbeckens würde eine erhebliche Einschränkung des Angebotes, der Förderung und der Möglichkeiten der Kinder bedeuten. Die rein finanzielle Sicht widerspricht dem Gedanken der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder mit Behinderung umfassend zu fördern.
Die ergänzende Stellungnahme der Schulkonferenz der von-Vincke-Schule wirft dabei wesentliche Fragen auf, die bei der bisherigen Diskussion und in der Vorlage der Verwaltung nicht beachtet wurden. Wir bitten die Verwaltung deswegen auf die nachstehenden Fragen einzugehen:
1.) Besteht die Möglichkeit, die in der Beschlussvorlage 14/1032 aufgeführten baulichen Instandhaltungsmaßnahmen sukzessive durchzuführen?
2.) Ist es richtig, dass nur der Austausch des Schwallwasserbehälters oder die Reparatur der Filteranlage unmittelbar notwendig ist, um das Lehrschwimmbecken weiter zu betreiben?
3.) Wie hoch sind die tatsächlichen Gebäudebewirtschaftungskosten?
4.) Stimmt die Aussage, daß die Wasserqualität trotz Reparaturbedarf zu 100% in Ordnung ist?
5.) Ist eine weitere Nutzung des Gebäudes durch den LWL geplant und fallen dann weiter die Nutzungsentgelte und die Gebäudebewirtschaftungskosten an?
6.) Wurden Nutzungsanfragen von der Verwaltung abgelehnt wegen der ungeklärten Situation des Lehrschwimmbeckens?
7.) Kann die Verwaltung die Aussage bestätigen, dass die städtischen Lehrschwimmbecken zu 100% ausgelastet sind?
8.) Ist ein Rückbau des Gebäudes geplant? Wenn ja, dann möchten wir erläutert haben
- Wie hoch sind die Abrisskosten?
- Wie hoch sind die Folgekosten:
- Durch die notwendige Verlegung der Stromversorgung und Nachrichtentechnik
- Die heiztechnische Sicherstellung der Versorgung der Umkleidekabinen der Turnhalle und die Versorgung der Duschen der Turnhalle mit Warmwasser
- den Rückbau des DFB-Minispielfeldes (Bedeutet das eine weitere Einschränkung der Möglichkeiten der Schüler*innen?)
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Planung der Instandhaltungsmaßnahmen einen Vorlauf erfordern. Umso notwendiger ist es, den TOP auf die Sitzung des nächsten Schulausschusses zu nehmen.
Im Sinne des Leitspruches der Behindertenbewegung „Nichts ohne uns über uns“ schlagen wir vor, die Sitzung des Schulausschusses in Soest vor Ort in der von-Vincke-Schule stattfinden zu lassen und die Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen der Schule einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kohn Barbara Schmidt
Fraktionssprecher Fraktionssprecherin
f.d.R. Doris Petras
Fraktionsgeschäftsführerin