Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage zur Corona-Sonderzahlung nach der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2020

Sehr geehrter Herr Löb,

Bei den erfolgreichen Tarifverhandlungen der Ver.di für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen 2020, ist es der Gewerkschaft gelungen eine Corona Sonderzahlung zu vereinbaren. Diese ist frei von Steuern und Sozialabgaben und ist je nach Entgeldgruppe, in ihrer Höhe gestaffelt.

Von Volontären, die im Anstellungsverhältnis mit einem öffentlichen Arbeitgeber stehen, sind uns sehr unterschiedliche Handhabungen ihres Arbeitgebers mit dieser Sonderzahlung zugetragen worden. Einige haben die Corona Sonderzahlung erhalten, andere wiederum nicht.

Da auch beim LWL viele Volontäre beschäftigt sind, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Volontäre sind beim LWL beschäftigt und in welchen Bereichen sind diese angesiedelt?

2. Hat der LWL, als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, den unter Vertrag befindlichen Volontären die einmalige Corona-Sonderzahlung (s. oben) gezahlt?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen!

Selda Izci + Rolf Kohn
Fraktionssprecher*innen
Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL

 

Antwort der Verwaltung vom 23.3.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Volontäre sind beim LWL beschäftigt und in welchen Bereichen sind diese angesiedelt?

Beim LWL sind aktuell 58 wissenschaftliche Volontärinnen und Volontäre beschäftigt. Die Aufteilung ist in die verschiedenen Bereiche ist in der Anlage dargestellt.

2. Hat der LWL, als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, den unter Vertrag befindlichen Volontären die einmalige Corona Sonderzahlung (s. oben) gezahlt?

Die Corona-Sonderzahlung wurde nicht gezahlt, da ein Anspruch auf Zahlung nicht besteht. Im Zuge der Tarifverhandlungen für die Angestellten von Bund und kommunen im oktober 2020 hatten die Tarifparteien sich auf eine einmaliuge sogenannte Corona-Sonderzahlung verständigt. Diese wurde in einem gesonderten „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 202)“ geregelt. Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von je nachj Entgeltgruppe 300 bis 600 Euro, die mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2020 ausgezahlt wurde, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1 Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Die Volontärinnen und Volontäre fallen jedoch gem. §2 Abs. 1,1 TV Corona-Sonderzahlung 2020 nicht in den tarifvertraglich geregelten Anwendungsbereich. Auch arbeitsvertraglich ist die Anwendung des Tarifvertrages ausgeschlossen, sodass eine Auszahlung an die Volontärinnen und Volontäre nicht erfolgt ist.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Löb

 

Anlage:

LWL-Volontär:innen 01.03.2021
Dezernat LWL-Direktor 2
Kulturabteilung 4
Stuftung Kloster Dalheim 4
LWL-Archäologie für Westfalen 3
LWL-Museum für Archäologie 3
LWL-Römermuseum 3
Museum in der Kaiserpfalz 3
LWL-Museum für Kunst und Kultur 4
LWL-Museum für Naturkunde 5
LWL-Freilichtmuseum Hagen 1
LWL-Industriemuseum 8
LWL-Medienzentrum für Westfalen 3
LWL-Institut für westf. Regionalgeschichte 1
Kommission für Mundart und Namensforschung 1
Historische Kommission 1
Altertumskommission 2
Literaturkommission 1
LWL-Museumsamt für Westfalen 2
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- u. Bauk. 2
Preußenmuseum Minden 1
LWL-Freilichtmuseum Detmold 1
LWL-Archivamt für Westfalen 1
Volkskundliche Kommission 1
Geografische kommission 1
Gesamt 58