Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage zu Leistungen an Soldatinnen und Soldaten

In der 7. Sitzung des Sozialausschusses am 12.4.2011 wurde bekannt gegeben, dass 1500 Kriegsbeschädigte aus heutiger Zeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz durch das LWL-Versorgungs-amt betreut werden. 150 Versorgungsberechtigte erhalten Leistungen der Kriegsopferfürsorge durch die LWL-Haupt-fürsorgestelle Westfalen. Der LWL ist für die Gewährung von Leistungen zuständig, wenn eine Wehrdienstbeschädigung vorliegt und nach Beendigung des Wehrdienstes wegen gesundheitlicher Folgen Leistungen benötigt werden. Zum unrühmlichen 10-Jahres-Jubiläum des Afghanistankrieges ist es Zeit, eine Bilanz zu ziehen: Die Bilanz für die Soldaten und Soldatinnen sieht u.a. so aus: “Nach Angaben der Bundeswehr erkrankten seit 1992 1500 Soldaten an PBTS (posttraumatischen Belastungsstörungen).

Seit  dem Jahr 2001, seit der Bundestag deutsche Soldaten nach Afghanistan schickt, ist die Zahl der Erkrankten sprunghaft angestiegen: Allein im Jahr 2009 mußten sich 477, im ersten Quartal 2010 sogar schon 147 Soldaten deshalb in Behandlung begeben.“ Insgesamt geht man von 10.000 bis 20.000 traumatisierten ehemaligen Soldaten aus! (Albrecht Kieser; 2010)

Wir stellen deshalb die nachstehenden Fragen und bitten um deren Beantwortung für den Bereich des LWL:

1.)  Wie entwickelten sich in den letzten Jahren die Antragszahlen von Soldatinnen und Soldaten nach Auslandseinsätzen?

2.)  Wie entwickelten sich in den letzten Jahren die Zahlen der Soldatinnen und Soldaten die Leistungen nach Auslandseinsätzen erhalten?

3.)  Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen in Form von Renten, Krankenhaus-behandlungen und Hilfsmitteln?

4.)  Wie lange dauern die Entscheidungen über den Entschädigungsanspruch durch den LWL?

5.)  Welche Formen der Leistungen erhalten die Betroffenen?

6.)  Gibt es genug Psychotherapeuten, die die betroffenen Soldatinnen und Soldaten behandeln?

7.)  Wie erfolgt die Betreuung der Angehörigen der geschädigten bzw. getöteten Soldatinnen und Soldaten?

8.)  Wie hoch ist die Summe der jährlichen Zahlungen in Form von Renten, Krankenbehandlungen und Hilfsmitteln?