Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage und Antwort zum Bewerbungsverfahren Freilichtmuseum Detmol

Anfrage von Barbara Schmidt in der 4. Sitzung des Kulturausschusses vom 15.09.2010

altIch bitte die Landesrätin für Kultur um Beantwortung folgender Fragen:

Ist es üblich und nötig, von langjährig beschäftigten Saisonarbeitskräften vor Saisonbeginn eine vollständige Neubewerbung zu verlangen und sie einem entsprechenden Bewerbungsverfahren – mit allen Unsicherheiten – zu unterwerfen?

Wäre es nicht angebracht, denjenigen, die nicht wieder eingestellt werden, eher Bescheid zu geben, damit sie sich auf dem Arbeitsmarkt nach einer neuen Beschäftigung umsehen können?

Ist ein solches Verfahren auch in anderen Museen des LWL üblich?

Begründung:

Mit einem Einladungsschreiben wurden im Januar diese Jahres alle – teilweise schon seit vielen Jahren beschäftigte – Saisonarbeitskräfte des Freilichtmuseums Detmold aufgefordert, sich zum Saisonstart am 1. April 2010 nicht nur – wie bisher üblich – schriftlich zu bewerben, sondern sich auch persönlich vorzustellen. Im Februar erfolgten dann diese Vorstellungsgespräche mit Herrn Dr. Carstensen. Zum Abschluss dieser Gespräche wurde den Bewerbern mitgeteilt, dass im Falle eines positiven Bescheids die Arbeitsverträge um den 8. Februar zugestellt würden. Die Zusage kam dann tatsächlich aber erst in den letzten Februartagen. Der ganze Vorgang, insbesondere die unvorhergesehene Wartezeit, stellte für viele der Saisonkräfte eine große – auch psychische – Belastung dar.

Antwort der LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Thale

Die Saisonbeschäftigten beim LWL-Freilichtmuseum Detmold erhalten jeweils zeitlich befristete Verträge für die Zeit vom 01.04. – 30.11.2010 (Hinweis: Die Saison endet regelmäßig zum 31.10. Der Monat November dient als sog. Auslaufmonat der Abgeltung von anteiligem Jahresurlaubs- und eventuellen Überstundenansprüchen).

Eine Befristung von Arbeitsverträgen ist im Saisongewerbe üblich und nach der Arbeitsgerichtssprechung zulässig, da die besondere Betriebsstruktur von Saisonbetrieben (hier: Freilichtmuseum) einen sachlichen Grund für die Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses darstellt. Ein Wiedereinstellungsanspruch aufgrund von Vertrauensschutz könnte aber dann gegeben sein, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Jahre hinweg immer wieder für die kommende Saison eingestellt worden sind, ohne dass es hierfür besonderer Bemühungen des Arbeitnehmers bedurft hätte.

Um ein solches Vertrauen nicht erst entstehen zu lassen, werden die Beschäftigten beider LWL-Freilichtmuseen noch während ihres laufenden Beschäftigungsverhältnisses darauf hingewiesen, dass sie ihr Interesse an einer Wiedereinstellung für die neue Saison erneut zu bekunden haben.

Die Neubewerbung ist aus Sicht der an einer Wiedereinstellung Interessierten mit wenig Aufwand verbunden, da die für eine Beurteilung der Person erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen. Ein formloses Bewerbungsschreiben ist in jedem Fall ausreichend.

Aus Sicht der Beschäftigten wäre eine Entscheidung möglichst bald nach Beendigung der abgelaufenen Saison sicherlich wünschenswert. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher, ob die für eine Wiederbeschäftigung aller Kräfte erforderlichen Personalmittel im Haushalt des Folgejahres auch tatsächlich bereitstehen werden.

Entgegen der in früheren Jahren geübten Praxis, wonach Vorstellungsgespräche nur für die Besetzung freigewordener Plätze bzw. in den Fällen geführt worden sind, in denen man nicht sicher war, ob man an den bisherigen Kräften festhalten wollte, wurden auf Anregung des örtlichen Personalrats beim LWL-Freilichtmuseum Detmold für die Saison 2010 mit allen Kräften Vorstellungsgespräche geführt, und somit auch mit solchen, die sich in der Vergangenheit als geeignet erwiesen hatten. Dieses Verfahren hat es einerseits ermöglicht, auch die bisherigen Kräfte trotz grundsätzlicher Eignung in einen direkten Vergleich mit Kräften zu stellen, die sich erstmals um eine Saisonbeschäftigten beim LWL-Freilichtmuseum Detmold bemühen. Andererseits hat sich das Verfahren – wie zu erwarten – auch als sehr arbeits- und zeitaufwändig erwiesen, zumal sich der von der Museumsleitung vorgesehene Termin für eine Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis ihrer Vorstellungen aus Abwesenheitsgründen verschiedener Bewerberinnen und Bewerber leider verzögert hat.

Für die Zukunft ist beabsichtigt, nach vorheriger Abstimmung mit der LWL-Haupt- und Personalabteilung über die Höhe der im Folgejahr als sicher anzunehmenden verfügbaren Haushaltsmittel, den Kräften, die sich in der zurückliegenden Saison ohne Einschränkung als geeignet erwiesen haben, nach vorangegangener Bewerbung  möglichst bis Ende Dezember des laufenden Jahres eine Zusage zur Wiedereinstellung für die kommende Saison zu geben. Damit würde sich die Dauer der Ungewissheit für diesen Kreis von Betroffenen deutlich verkürzen.

Nur mit den Kräften, deren Wiedereinstellung aus Sicht des LWL-Freilichtmuseums Detmold unter Eignungsaspekten nicht ganz sicher ist und mit Neubewerbungen sollen zukünftig Vorstellungsgespräche geführt werden.

Die Verfahrenspraxis des LWL-Freilichtmuseum Hagen ist der beim LWL-Freilichtmuseum Detmold zukünftig geübten Vorgehensweise ähnlich.

Gez.

Dr. Barbara Rüschoff-Thale

LWL-Kulturdezernentin