Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage die Fraktion DIE LINKE. Die Partei im LWL betr. Zuständigkeitsordnung – hier: Baukostenindex und allgemeine Preisentwicklung

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie haben sich die Baukosten (Baukostenindex) seit der letzten Anpassung der Wertgrenzen entwickelt? Bitte um eine Auflistung nach Jahren und addiert über den gesamten Zeitraum.

2. Wie haben sich die allgemeinen Preise (Inflation) seit der letzten Anpassung der Wertgrenzen entwickelt? Bitte um eine Auflistung nach Jahren und adiert über den gesamten Zeitraum.

Wir bitten um eine schriftliche Antwort rechtzeitig vor der Beschlussfassung über die Zuständigkeitsordnung im Landschaftsausschuss.

Begründung:

In der Verwaltungsvorlage wurden die Wertgrenzen für die Beschlussfassung der Ausschüsse insbesondere beim Finanz- und Wirtschaftsausschuss und beim Bauausschuss massiv erhöht (z.T. um den Faktor 2,5). In der Vorlage sind die Erhöhungen jedoch nicht genau begründet, also die Steigerungsraten von allgemeiner Preisentwicklung bzw. Baukostenindex nicht dargestellt. Für eine informierte Beschlussfassung benötigen wir diese Zahlen und bitten deshalb um eine kurzfristige schriftliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

f.d.R. Stefan Müller
Mitarbeiter
Mitglied im Bauausschuss
Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI


Antwort der Verwaltung vom 03.05.2021

Die Fraktion DIE LINKE. DIE PARTEI hat die Verwaltung mit der Anfrage 15/0210 darum gebeten, zur Zuständigkeitsordnung (Beschlussvorlage 15/0119) die Steigerungsraten des Baukostenindex sowie der allgemeinen Preissteigerung darzustellen, da in der Verwaltungsvorlage die Wertgrenzen für die Beschlussfassung der Ausschüsse massiv erhöht wurden. Konkret ging es dabei um folgende Fragen:

Frage 1

Wie haben sich die Baukosten (Baukostenindex) seit der letzten Anpassung der Wertgrenzen entwickelt? Bitte um eine Auflistung nach Jahren und addiert über den gesamten Zeitraum.

Frage 2

Wie haben sich die allgemeinen Preise (Inflation) seit der letzten Anpassung der Wertgrenzen entwickelt? Bitte um eine Auflistung nach Jahren und addiert über den gesamten Zeitraum.

Zur Frage 1. und 2.:

Die aktuellen Wertgrenzen für Baumaßnahmen wurden im Jahr 1996 mit der Einführung des Verfahrens zur „Steuerung von Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen im Hochbau beim LWL mit Gesamtkosten über 1 Mio. DM“ festgesetzt. Im Rahmen der Euroumstellung wurde dieser Wert auf 500.000 Euro abgerundet, jedoch keine Anpassung mit Hilfe des Baupreisindex durchgeführt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Baukosten(-Wertgrenze) bzw. des Baukostenindexes sowie der Inflationsrate dargestellt, die zu der Erhöhung der Wertgrenzen durch die Verwaltung geführt haben:

Quelle: Statistisches Bundesamt, Preisindizes für den Neubau von Nichtwohngebäuden (Büro) Fachserie 17, Reihe 4, 2/2021

Quelle: Statistisches Bundesamt, Preisindizes für die Lebenshaltung und Index der Einzelhandelspreise „Lange Reihe“, 3/2021

Der Baukostenindex bildet den Durchschnitt der Kostenentwicklung über alle Gewerke des Hochbaus. Unterschiedliche Größenordnungen von Projekten finden daher keine Berücksichtigung. Um zeitnahe weiterhin steigende Preise sowie die fachlichen Belange (u.a. Aufwand Sanierungen, steigende Qualität der technischen Ausstattung, Auftragsvergaben) bei kleineren Maßnahmen bei der Festlegung der Wertgrenze mit zu betrachten, hält die Verwaltung die Wertgrenze hier für strategisch sinnvoll.

Weitere Wertgrenzen wurden u.a. im Bereich der Liegenschaften angepasst. Der Wert für den Erwerb von Grundstücken stammte bereits aus dem Jahr 1973 und wurde auf 150.000,- DM festgelegt. Auch hier fand zwischenzeitlich keine indexbasierte Anpassung statt. Im Rahmen der Euroumstellung wurde dieser Wert 2002 auf 100.000,- Euro aufgerundet und um einen Wert in Höhe von 50.000,- Euro für Erbbauverträge ergänzt.

Zur Betrachtung der Notwendigkeit zur Anhebung der Wertgrenze ist in der nachfolgenden Tabelle die Entwicklungen des Grundstückspreises (bundesweit) dargestellt:

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 5, Kaufwerte für baureifes Land, 2/2019

Bei den Grundstückspreisen hat sich die Verwaltung zu einer wesentlichen Unterschreitung der möglichen Anpassung auf Grundlage der Preissteigerung aus strategischen Gründen entschieden, um einen höheren Informationsfluss zu Liegenschaftsangelegenheiten besser darstellen zu können. Die neuen Wertgrenzen entsprechen somit den Entwicklungen der Preise des statistischen Bundesamtes und sind für die strategische Ausrichtung des LWL sinnvoll.

Foto von Stefan Müller