Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkannt und beschlossen, das Merkmal „Tbl“ im Schwerbehindertenausweis einzuführen. Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren das Taubblindengeld eingeführt, zuletzt Thüringen unter der rot-rot-grünen Landesregierung.

In diesem Kontext stellen wir die nachstehenden Fragen:

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kohn                                                                 f.d.R. Stefan Müller
Mitglied im Sozialausschuss                                         Fraktionsgeschäftsführer

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