Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkannt und beschlossen, das Merkmal „Tbl“ im Schwerbehindertenausweis einzuführen. Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren das Taubblindengeld eingeführt, zuletzt Thüringen unter der rot-rot-grünen Landesregierung.
In diesem Kontext stellen wir die nachstehenden Fragen:
- Wieviele Taubblinde gibt es in Westfalen-Lippe?
- Welche Leistungen sind an das neue Merkzeichen „Tbl“ geknüpft?
- Wieviele Taubblinde erhalten beim LWL Mittel für eine Taubblindenassistenz?
- Wie hoch ist die durchschnittliche bewilligte Stundenzahl?
- Bekommen Taubblinde Assistenzstunden z.B. für eine Assistenz beim Einkaufen oder beim Besuch der Selbsthilfegruppe bewilligt?
- Werden für Taubblinde z.B. die Kosten für ein I-Pad als Hilfsmittel übernommen?
- Wieviele Taubblindenassistent*innen gibt es in Westfalen-Lippe, wieviele in NRW?
- Wieviele Taubblindenassistent*innen werden in NRW ausgebildet und wo sind die Ausbildungsstätten?
- Reichen die Assistenzstunden, die bewilligt werden, aus, damit Taubblindenassistent*innen davon leben können? Welches Stundenentgelt wird für eine Taubblindenassistentin, einen Taubblindenassistenten angesetzt?
- Welche Unterstützung bietet der LWL Taubblinden an, wenn sie Leistungen beantragen?
- In welchen Wohnformen leben Taubblinde und sieht die Verwaltung das Wünsch- und Wahlrecht bezügliche des Wohnortes und der Wohnformen gewährleistet?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kohn f.d.R. Stefan Müller
Mitglied im Sozialausschuss Fraktionsgeschäftsführer