Sehr geehrter Herr Löb,
nach § 185 (5) SGB IX, besteht ein Anspruch auf Arbeitsassistenz. In den letzten Monaten gibt es aus diesem Bereich immer wieder Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten, pauschale und willkürliche Kürzungen und verloren gegangene Unterlagen. Der LWL hat in seiner Vorlage 14/0348, Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts des LWL-Integrationsamts – auf Seite 5 und 6 – eine „strengere Ermessensausübung im Einzelfall“ angekündigt, um die Kosten – auf Kosten der Betroffenen – zu senken.
Unter Arbeitsassistenz versteht man die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitsausführung durch eine Unterstützungskraft. Maßgeblich ist dabei, daß es sich lediglich um die Unterstützung der Arbeit handelt und der schwerbehinderte Mensch selbst in der Lage ist, den inhaltlich prägenden Kernbereich der geschuldeten Aufgabe selber zu erledigen. Arbeitsassistenzen können z.B. Gebärdensprachdolmetscher*innen, Vorlesekräfte für Blinde oder Assistent*innen für körperlich eingeschränkte Menschen sein.
Die Integrationsämter haben zu prüfen, ob die Notwendigkeit für eine Arbeitsassistenz besteht. Es gibt seitens der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und der Hauptfürsorgestellen (BIH) rechtlich unverbindliche Empfehlungen.
In diesem Zusammenhang stellen wir die nachstehenden Fragen:
- Wie viele Anträge auf Arbeitsassistenz wurden in den letzten 10 Jahren beim LWL gestellt, wie viele wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
- Wie entwickelten sich die Ausgaben des Integrationsamtes in den letzten 10 Jahren für Assistenzleistungen?
- Hatten die zu geringen Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe einen Einfluss auf die Ausgaben für Assistenzleistungen, wie dies bei den Ausgaben für die Förderung von Inklusionsbetrieben der Fall war? (s.o.)
- Inwieweit wurden in den letzten 10 Jahren die Mittel des Integrationsamtes nicht ausgeschöpft und wie hoch waren die jeweiligen Restbeträge? Wie hoch waren die Rücklagen und wie hoch die für Folgejahre gebundenen Mittel?
- Für welche Formen der Arbeitsassistenzen wurden die Mittel jeweils ausgegeben: Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen, Mobilitätsassistent*innen, Kommunikationsassistent*innen?
- Wie hoch waren die Stundensätze für die Assistent*innen, aufgegliedert nach den jeweiligen Assistenzarten?
- Welche Behinderungsarten weisen die Leistungsberechtigten auf, die Assistenzen erhielten?
- Inwieweit wendet der LWL die o.g. Empfehlung der BIH an?
- Wurden in der Vergangenheit beim LWL Assistenzleistungen pauschal oder ohne Ankündigung und Kommunikation gekürzt?
- Wie lange sind im Durchschnitt die Bearbeitungszeiten für die Anträge?
- Wie viele Widersprüche, wie viele Klagen gab es bisher wegen nicht bedarfsgerechten Leistungen des LWL (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
- Hat der LWL die Honorarsätze der Gebärdensprachdolmetscher*innen dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) angepasst? Wenn nicht, wie hoch sind die vom LWL gezahlten Honorarsätze?
- Wird beim LWL eine Assistenz auch zum Zwecke einer Ausbildung – ob schulisch, überbetrieblich oder betrieblich – bewilligt?
- Wie viele Widersprüche seitens der Betroffenen gab es hierbei, wie viele Beschwerden, auch von anderer Seite?
- Durch welche konkreten Handlungen wird die o.g. strengere Ermessensausübung im Einzelfall durchgeführt? Gibt es dazu interne Anweisungen? Gab es dazu Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kohn f.d.R. Stefan Müller
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführer
Mitglied im Sozialausschuss
Hier die Antwort des LWL: 2018-07-19_Antwort_Verwaltung_Arbeitsassistenz