Sehr geehrter Herr Löb,
seit dem 1.1.2018 gibt es das im Bundesteilhabegesetz verankerte Budget für Arbeit. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Wie viele Anträge zum Budget für Arbeit wurden bisher gestellt, wie viele Anträge wurden bewilligt?
- Was für Anstrengungen hat der LWL bisher unternommen, um das Budget für Arbeit bei Menschen mit Behinderungen, bei Arbeitgebern und in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bekannt zu machen?
- Ist geplant, mit Hilfe des Budgets für Arbeit, Außenarbeitsplätze gezielt und systematisch in Normal-Arbeitsverhältnisse mit Arbeitsvertrag und Tariflohn umzuwandeln? Werden entsprechende Gespräche mit den Arbeitgebern geführt?
- Ein Hindernis für Werkstattbeschäftigte, ein Arbeitsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt aufzunehmen, ist der Verlust der Rente, die in der WfbM eine gesicherte Höhe hat. Welche Maßnahmen und Regelungen gibt es, diese Befürchtung zu nehmen?
- Das Budget für Arbeit ist in seiner Höhe gedeckelt. Ermöglicht der gedeckelte Betrag bei voller Inanspruchnahme den Erwerb einer Rente, die der Höhe der Werkstattrente entspricht?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kohn f.d.R. Stefan Müller
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführer
Mitglied im Sozialausschuss