Anfrage an die Verwaltung vom 25.5.2020:
Sehr geehrter Herr Löb,
nach der Bereitstellung von Fördergeldern durch den Bund und das Land NRW für die Errichtung einer neuen Gedenkstätte von bundesweiter Bedeutung für das Stalag 326 in Stukenbrock bitten wir um Informationen zum weiteren Vorgehen des LWL und zu den politischen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Landschaftsversammlung bei der Ausgestaltung des Konzepts.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Landschaftsausschusses am 18.12.2020 erklärte Frau Dr. Rüschhoff-Parzinger, „hinsichtlich des Friedhofes gebe es andere Förderungen. Dieser sei nicht Thema der Machbarkeitsstudie, werde aber mit im Blick behalten.“ (Zitat gemäß vorläufiger Niederschrift) Unserer Fraktion ist aber gerade die Einbeziehung des Friedhofs als das zentrale Element der Gedenkstätte ein Anliegen, da er der wichtigste verbliebene authentische Teil des Stalag 326 ist, der zudem für die Hinterbliebenen und viele andere Menschen in der Region einen ganz besonderen Stellenwert hat.
Wir bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht der weitere Zeitplan zur Errichtung der Gedenkstätte aus? Welche weiteren Schritte sind wann geplant?
2. Welche (weiteren) politischen Beratungen sind in den politischen Gremien des LWL geplant?
3. Welche politischen Handlungs- und Einflussmöglichkeiten gibt es noch für die politischen Gremien des LWLs bezüglich der inhaltlichen Gestaltung des Konzepts der Gedenkstätte?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, den Friedhof in das Konzept der Gedenkstätte besser einzubeziehen? Gibt es aktualisierte Planungen dazu gegenüber den bisher vorgestellten Konzepten? Sind Änderungen in diesem Zusammenhang geplant?
Über eine Beantwortung dieser Anfrage noch vor der Sitzung des Kulturausschusses am 17.2.2021 würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen!
Selda Izci + Rolf Kohn
Fraktionssprecher*innen
Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL
f.d.R.
Stefan Müller
Mitarbeiter
Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL
Antwort der Verwaltung vom 8. Februar 2021:
Sehr geehrte Frau Izci,
sehr geehrter Herr Kohn,
nach Abstimmung mit der LWL-Kulturabteilung beantworte ich die Fragen aus Ihrem Schreiben vom 01. Februar 2021 zu dem o.g. Thema wie folgt:
1. Wie sieht der weitere Zeitplan zur Errichtung der Gedenkstätte aus? Welche weiteren Schritte sind wann geplant?
Die nächsten Schritte bei der Neukonzeption und dem Ausbau der Gedenkstätte „Stalag 326“ umfassen:
– Die Klärung der Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten inkl. Drittmittelakquise (I/2021 – II/2021)
– die Finalisierung des Letter of Intent (II/2021)
– die Entwicklung eines Trägerkonzepts; Absichtserklärungen zur Trägerschaft liegen vom Land NRW, dem LWL, dem Kreis Gütersloh, der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und dem Förderverein der Gedenkstätte vor (III/2021 – IV/2021)
– Förderanträge zum Bauvorhaben bei Bund und Land stellen (I/2022 – II/2022)
– Start des Vorlaufbetriebs (ab I/2022)
2. Welche (weiteren) politischen Beratungen sind in den politischen Gremien des LWL geplant?
Der LWL hat sich laut Beschluss vom 2.10.2020 grundsätzlich zu einer Beteiligung bereiterklärt (Der Beschlussvorschlag aus der Beschlussvorlage 14/2461 „Der LWL ist grundsätzlich bereit sich an einer zu gründenden „Gedenkstätte Stalag 326-Stiftung“ zu beteiligen und einen entsprechenden Anteil der jährlichen Betriebskosten zu übernehmen“ wurde ungeändert beschlossen). Die Verwaltung geht davon aus, dass die Voraussetzungen im ersten Halbjahr 2021 geklärt werden, so dass eine konkretisierende Beschlussvorlage vor der Sommerpause in die politischen Beratungen eingebracht werden kann.
3. Welche politischen Handlungs- und Einflussmöglichkeiten gibt es noch für die politischen Gremien des LWL bezüglich der inhaltlichen Gestaltung des Konzepts der Gedenkstätte?
Die Grundlage für das Gedenkstättenkonzept ist das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte Programm, welches in den nächsten Jahren unter wissenschaftlicher Begleitung konkretisiert und weiter ausgearbeitet wird bis ein endgültiges Feinkonzept vorliegt. Dieses wird die Grundlage für die Umsetzung der Gedenkstätte werden. Die politischen Gremien des LWL werden regelmäßig über den Fortgang unterrichtet. Sobald die Stiftung als Trägerin errichtet ist, in der der LWL durch Vertreter*innen repräsentiert sein wird, wird sie die Verantwortung tragen.
4. Welche Möglichkeiten gibt es, den Friedhof in das Konzept der Gedenkstätte besser einzubeziehen? Gibt es aktualisierte Planungen dazu gegenüber den bisher vorgestellten Konzepten? Sind Änderungen in diesem Zusammenhang geplant?
Der Ehrenfriedhof sowjetischer Kriegstoter ist bereits in das Konzept einbezogen. Im Förderantrag an die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien heißt es: „Das Gelände der Gedenkstätte wird zukünftig in einem weiten Radius gedacht unter Einbezug der Umgebung, insbesondere des Ehrenfriedhofs sowjetischer Kriegstoter in etwa einem Kilometer Entfernung vom Lagergelände, der den Blick auf individuelle Schicksale und Opfer lenkt. Auf diesem Friedhof soll ggf. ein Erinnerungsraum als Neubau errichtet werden, um bei sämtlichen Wetterverhältnissen ein würdiges Totengedenken und Exkursionen von Kleingruppen zu ermöglichen.“ (S. 24) Mit dieser erweiterten Gedenkstätte „soll an das Leid der Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion und anderen Nationen“ erinnert werden und „in Verbindung mit dem vorhandenen Ehrenfriedhof sowjetischer Kriegstoter ein würdiges Totengedenken [ermöglicht und] zur Schicksalsklärung [beigetragen werden].“ (S. 1).
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Löb