Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI betr. Eintrittsgelder in LWL-Kultureinrichtungen

Sehr geehrter Herr Löb,

wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bereits vor zwei Jahren wurde diskutiert die Eintrittsregelung für den Kreis der Ermäßigungsberechtigten frei zu stellen. Gibt es dazu neue Entwicklungen?

2. Die Museumscard scheint bisher nur für die Gruppe der Schüler:innen und Studierenden zu einem ermäßigten Preis angeboten zu werden (s. https://www.lwl-kultur.de/de/lwl-museen/lwl-museumscard/).
Gibt es eine bestehende Regelung für die Gruppe der Transferleistungsbezieher:innen in Bezug auf die LWL-Museumscard? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?

3. Gibt es Bestrebungen dies zu ändern?

4. Es gibt viele Studierende dessen Studium sich über das 30. Lebensjahr hinaus zieht. Beispielsweise müssen viele neben dem Studium arbeiten um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dieser, aber auch andere Umstände können Ursache dafür sein, auch noch Ü30 Student:in zu sein.
Wieso gilt die Ermäßigung für Studierende nur bis 30 Jahre?

 

Begründung:

Der LWL unterhält insgesamt 19 Museen und 2 Besucherzentren in Westfalen-Lippe und ist damit einer der größten Anbieter von Kulturerlebnissen in seinem Geltungsbereich. Wir begrüßen sehr, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren freier Eintritt gewährt wird. Auch die Ermäßigung für Transferleistungsbezieher:innen sehen wir als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Aber perspektivisch wünschen wir uns natürlich, dass die Kulturangebote des LWL für Transferleistungsbezieher:innen kostenfrei angeboten werden. Eintrittsfreie Tage für Alle als „Ersatz“ sind ein falscher Ansatz, da nicht sozial begründet sind.

 

Mit freundlichen Grüßen!

Selda Izci + Rolf Kohn
Fraktionssprecher*innen
Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI im LWL

 

Antwort der Verwaltung vom 16.3.2021:

Die Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI hat die Verwaltung mit der Anfrage 15/0151 vom 09.03.2021 um die Beantwortung von vier Fragen bezüglich der Eintrittsgelder in LWL-Kultureinrichtungen gebeten. Im Rahmen dieser Vorlage werden diese Fragen beantwortet.

 

1. Bereits vor zwei Jahren wurde diskutiert, die Eintrittsregelung für den Kreis der Ermäßigungsberechtigten frei zu stellen. Gibt es dazu neue Entwicklungen?

Antwort:
Nein, dazu gibt es keine neuen Entwicklungen.

 

2. Die Museumscard scheint bisher nur für die Gruppe der Schüler:innen und Studierenden zu einem ermäßigten Preis angeboten zu werden (s. https://www.lwl-kultur.
de/de/lwl-museen/lwl-museum). Gibt es eine bestehende Regelung für die Gruppe der Transferleistungsbezieher:innen in Bezug auf die LWL-Museumscard? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Es gibt keine spezielle Regelung in Bezug auf die LWL-Museumscard für Transferleistungsbezieher:innen. Das System der Eintrittsgeldregelung setzt sich zusammen aus den regulären Eintritten, sowie den Ermäßigungen, den eintrittsfreien Tagen, dem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche und der LWL-Museumscard, die allesamt politisch beschlossen werden Insoweit wird, auch zu den Diskussionen hinsichtlich weiterer Ermäßigungen, hingewiesen auf die Vorlage 14/1820.

 

3. Gibt es Bestrebungen, diese zu ändern?

Antwort:
Die Eintrittsregelungen unterliegen einem politischen Beschluss und müssten dementsprechend in den zuständigen Ausschüssen beschlossen werden.

 

4. Es gibt viele Studierende deren Studium sich über das 30. Lebensjahr hinauszieht. Beispielsweise müssen viele neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dieser, aber auch andere Umstände können Ursache dafür sein, auch noch Ü30 Student:in zu sein. Wieso gilt die Ermäßigung für Studierende nur bis 30 Jahre?

Antwort:
Inhaber:innen von Studenten:innenausweisen des Studiums im Alter haben die Studentenermäßigung des Öfteren angefragt. Da diese Zielgruppe – anders als die jungen Studierenden – oftmals über die erforderlichen Mittel verfügt, 30,— bzw. 40,— € für die MuseumsCard zu zahlen, wurde eine Lösung gesucht, um eine nachvollziehbare Begrenzung zu haben. Die LWL-Kultur hat sich altersmäßig dabei orientiert am Bafög-Gesetz, das regulär ab dem 30. Lebensjahr keine Bezüge mehr gewährt.