Sehr geehrter Herr Löb,
nicht wenige der in der BRD lebenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge werden in Pflegefamilien – und somit auch in „Westfälischen Pflegefamilien“ – aufgenommen. Das ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen, konfrontiert allerdings die Pflegefamilien häufig mit vielfältigen Problemen (Sprachbarrieren, Behördengänge, Integration in die Familie, angemessene Unterbringung, teilweise auch Umgestaltung der vorhandenen Räumlichkeiten).
Und obwohl die Minderjährigen durch Vormünder rechtlich vertreten werden, stellt dies doch eine große Belastung der aufnehmenden Familien dar, nicht selten auch in finanzieller Hinsicht.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1. Trifft es zu, dass Westfälische Pflegefamilien auf Antrag (LWL) Zuschüsse für Umbauarbeiten innerhalb der Wohnung / des Hauses erhalten können, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufnahme von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen stehen?
2. Ist der Verwaltung bekannt, ob diese materielle zweckgebundene Finanzierung durch lokale Jugendämter gewährt wird?
3. Wenn ja, um welche Jugendämter handelt es sich dabei?
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Roland Koslowski f.d.R. Stefan Müller
Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss Fraktionsgeschäftsführer