Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Anfrage an die Verwaltung des LWL „Arbeitsbedingungen beim Fahrdienst Fa. Engler“

Seit einiger Zeit ist im Kreis Borken eine Diskussion um den LWL und die von ihm beauftragten Fahrdiensten im Gange. Bis November 2013 wurden die Transporte durch den Firmenverbund Klein-Wiele durchgeführt. Die Beschäftigten waren durchweg in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt.

Die Firma Engler hat am 04. November 2013 den Fahrdienst übernommen. Wie zu erfahren ist, gibt es jetzt keine regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze mehr. Es soll zu ständig wechselnden Personaleinsatz kommen. Die Kräfte werden nur auf 450 Euro-Basis eingestellt. An- und Abfahrt und andere Rüstzeiten (z.B. tanken und waschen der Fahrzeuge) werden nicht bezahlt. Ob-wohl die Firma Engler angibt, den nach Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vorgegebenen Mindestlohn von 8,62 Euro zu zahlen, macht der tatsächlich erhaltene Lohn eines Mitarbeiters nur 3,80 bis 4,00 Euro in der Stunde aus.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1.)    Hält sich die Firma Engler an die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz, bzw. hat die Firma Engler die entsprechende Erklärung nach dem TVgG abgegeben?
2.)    Wie wird das überprüft und wer überprüft dies (in welchen Zeiträumen)?
3.)    Erscheint der LWL-Vergabestelle das Angebot der Fa. Engler unter den ge-setzlichen Rahmenbedingungen plausibel? Kann der LWL die Prüfung auf „ein unangemessen niedriges Angebot“ vorlegen?
4.)    Sind die Fahrerinnen und Fahrer der Firma Engler im Besitz eines Personenbeförderungsscheines und wie wurde das überprüft?
5.)    Sind die Begleitpersonen geschult im Umgang mit behinderten Menschen und wie wird das überprüft?
6.)    Sind die Beschwerden über die Fa. Engler dem LWL bekannt und was wurde vom LWL unternommen?
7.)    Geht der LWL in seiner Kalkulation davon aus, dass auch die An-, Abfahrts- und Rüstzeiten (Tanken, Reinigen, Abrechnen) zur Arbeitszeit der Fahrerinnen und Begleitpersonen gehören und diese berücksichtigt werden müssen?
8.)    Wenn ja, wie sind diese Zeiten in die Berechnungen der Plausibilität der tariflichen Zusicherungen des Unternehmens eingeflossen?
9.)    Wie viel Wartezeit bei der Abholung und beim Ausstieg ist kalkuliert?
10.)    Unterscheiden sich diese von den Wartezeiten bei dem Firmenverbund Klein-Wiele?
11.)    Besteht bei der Firma Engler ein Betriebsrat?
12.)    Wie werden die Fahrtzeiten für die Touren ermittelt und sind diese nach Ansicht der LWL-Vergabestelle plausibel?

Gez.                                      FdR
Wilhelm Zachraj                Stefan Müller

Anlagen:
Bericht Borkener Zeitung vom 25.10.2013
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