Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Änderungsantrag zur „Beteilgung des LWL am Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder“

1. Der LWL erklärt seine Bereitschaft, sich an dem Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder mit einer Summe bis zu 15 Millionen EURO zu beteiligen. Hierfür werden für die Jahre     2012 – 2014 jeweils 5 Millionen EURO bereitgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlauf- und Beratungsstelle für Westfalen-Lippe in geeigneter Form und zeitnah zu realisieren   .

3. Der LWL spricht sich dafür aus und wird sich dafür einsetzen, dass der Deutsche Bundestag ein Opferentschädigungsgesetz für Heimkinder verabschiedet.

Begründung:

Die Heimkinder in den 50er- und 60er-Jahren wurden geschlagen, mißbraucht, als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Die Heime waren unterfinanziert, das Personal unterbezahlt und die Heimkinder zumeist sozial unterprivilegiert. Die Schul- und Berufsausbildung wurde wenig gefördert. Die Überwachung der Heime und auch das Interesse daran war mangelhaft.

Für diese gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen waren der deutsche Staat und seine verschiedenen Ebenen verantwortlich, darunter auch der LWL und seine Kommunen und Kreise1967 unterstanden der Heimaufsicht des Landesjugendamtes fast 38.000 Kinder/Plätze in Kinderheimen, Fürsorgeerziehungsheimen, Sonderheimen und verschiedenen Heimarten. Auch unterhielt der LWL eigene Heime.Die vom LWL beauftragte Studie zu „Heimkinder und Heimerziehung in Westfalen 1945-1980“ kommt z.B. zu folgendem Ergebnis:

Körperliche Gewalt war ein übliches Erziehungsmittel

Kinder und Jugendliche mußten unentgeltlich im Heim und für externe Firmen   arbeiten, den Lohn bekamen die Heime

Zu den Folgen der Heimerziehung stellt der Runde Tisch fest: Sie wirken ein Leben lang „da die prägenden Erfahrungen in der Kindheit und Jugend die Grundlage dafür bilden, wie Erfahrungen im weiteren Leben eingeordnet und erlebt werden…Der RTH bewertet die langfristigen schädlichen Folgen als schwere Belastung für das ganze Leben“.

Trotzdem verweigert der Abschlussbericht den ehemaligen Heimkindern die Bewertung der Heimerziehung als „Unrechtssystem“. Dies hat alleine den Hintergrund, dass man nicht bereit ist, die Mittel für eine ausreichende Entschädigung der Heimkinder zur Verfügung zu stellen. So wird begonnenes Unrecht weitergeführt.

Diesen Kreislauf muß der LWL stoppen und die Gelder für eine ausreichende Entschädigung der Heimkinder zur Verfügung stellen. Er muß für ein Opferentschädigungsgesetz eintreten, denn nur so wird ein gesetzlich einklagbarer Anspruch und Rechtssicherheit für die ehemaligen Heimkinder geschaffen.