Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. zum Tagesordnungspunkt „Verkauf von RWE-Aktien“ (Vorlage 14/1927)

Zur Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 11.7.2019 und zur Sitzung der Landschaftsversammlung am 12.7.2019 legt die Gruppe DIE LINKE. folgenden Änderungsantrag vor:

 

Beschlussantrag :

Der Landschaftsausschuss beschließt:

1.) Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der Vorlage 14/1927 wird wie folgt geändert: „Der LWL verkauft alle Aktien der RWE AG.“

2.) Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Vorlage 14/1927 wird wie folgt geändert: „Der LWL verkauft innerhalb der nächsten zwei Jahre 6.648.797 RWE-Aktien in drei Tranchen von je 1.662.199 Stück und einer Tranche von 1.662.200 Stück nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser Vorlage.“

3.) Neue Ziffer 5 des Beschlussvorschlages:

„Die Verwaltung wird beauftragt ethisch-ökologische Anlagekriterien für die Finanzverwaltung des LWL und seiner Abteilungen und Tochterunternehmen zu entwickeln und den zuständigen Ausschüssen fortlaufend darüber zu berichten.“

4.) Ziffer 6 der Begründung der Vorlage 14/1927 wird wie folgt geändert:

„Der LWL und die WLV GmbH haben die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH („VkA“) zu beachten, wonach die RWE-Aktien bei einem beabsichtigten Verkauf zunächst den übrigen Gesellschaftern der VkA über die VkA zum Tageskurs anzubieten sind. Das Angebot kann von den anderen Gesellschaftern nur binnen einer Frist von zwei Monaten angenommen werden. Damit LWL und WLV GmbH nach Ablauf der Andienungsfrist frei über die Aktien verfügen können, würden diese den Gesellschaftern der VkA insgesamt – bis auf die vorgeschlagene Beibehaltung eines Restbestandes – angedient werden.

Nach Ablauf der Andienungsfrist sollten die RWE-Aktien sukzessive in drei Tranchen zu je 1.662.199 Stück und einer Tranche zu 1.662.200 Stück innerhalb von zwei Jahren veräußert werden. Dadurch könnten die Aktien kursschonend im Markt platziert werden und durch die zeitliche Streckung das Risiko vermieden werden, den gesamten Verkauf in einem Kurstief abzuwickeln.

–     Die erste Tranche sollte zeitnah innerhalb von sechs Monaten nach der Beschlussfassung veräußert werden. Die Entscheidung über den Verkaufszeitpunkt und die weiteren Details des Verkaufs sollte die Geschäftsführung der WLV GmbH nach einem vom WLV-Aufsichtsrat zu bestimmenden Verfahren treffen. Sollte der Kurs in diesem Zeitraum unter 19 EUR fallen, hat sich der Aufsichtsrat der WLV GmbH zu beraten und zu entscheiden, ob die Tranche verkauft oder der Verkauf um höchstens weitere sechs Monate verschoben wird.

–     Die zweite Tranche sollte nach vorstehendem Verfahren innerhalb von 12 Monaten nach Beschlussfassung veräußert werden. Der Verkauf kann auch über den Verkauf von Call-Optionen auf den zu veräußernden Aktienbestand erfolgen.

–     Die dritte Tranche sollte nach vorstehendem Verfahren innerhalb von 18 Monaten nach Beschlussfassung veräußert werden. Der Verkauf kann auch über den Verkauf von Call-Optionen auf den zu veräußernden Aktienbestand erfolgen.

–     Die vierte Tranche sollte nach vorstehendem Verfahren innerhalb von 24 Monaten nach Beschlussfassung veräußert werden. Der Verkauf kann auch über den Verkauf von Call-Optionen auf den zu veräußernden Aktienbestand erfolgen.

Nach Veräußerung der Tranchen wäre der LWL noch mit 1.662.200 Aktien an der RWE AG beteiligt. Damit wäre der LWL dann nach der Stadt Dortmund und dem Hochsauerlandkreis immer noch drittgrößter kommunaler RWE-Aktionär in der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH.

Gemäß § 23 Abs. 2 LVerbO i. V. m. § 115 GO NRW ist der Beschluss über den Aktienverkauf dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzuges, anzuzeigen.“

 

Begründung:

Die Klimakrise ist die größte Bedrohung für die Zukunft der Menschheit. Die Wissenschaft ist sich einig, dass – wenn wir nicht schnell drastische Maßnahmen ergreifen – die Erderwärmung ein unkontrollierbares Ausmaß annehmen wird. Bereits heute spüren wir die Folgen, wenn wir von Hitzesommern, Wirbelstürmen und Hochwasser geplagt werden. Ein Verfehlen der im Pariser Klimaabkommen festgehaltenen 1,5 °C-Obergrenze hätte dramatische Folgen für unser Zusammenleben auf diesem Planeten.

RWE gehört zu den größten CO2-Verursachern in Europa. Das Unternehmen macht mit der Verbrennung fossiler Rohstoffe Profite auf Kosten zukünftiger Generationen. Doch der Ausstieg aus der Braunkohle ist unvermeidlich und muss schnellstmöglich geschehen, um die Klimakrise abzumildern.

Der LWL trägt mit seiner Arbeit in den Bereichen Soziales, Behinderten- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Kultur zu einem guten Zusammenleben in der Region bei. Doch bei ihren Geldanlagen nimmt es die öffentliche Institution mit ihrer Verantwortung nicht so genau und unterstützt den Klimasünder RWE durch den Besitz von 6,6 Millionen Aktien. Damit unterstützt auch der LWL die Verschärfung der Klimakrise und setzt, anstatt mit dem Geld entsprechend seines Slogans Gutes zu unternehmen, auf ein Geschäftsmodell, dass der Vergangenheit angehört.

 

gez.
Barbara Schmidt                                                 Rolf Kohn
Gruppensprecherin                                            Gruppensprecher
Mitglied im Landschaftsausschuss                     Mitglied im Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

f.d.R. Stefan Müller
Gruppengeschäftsführer

 

Link zur Vorlage 14/1927 auf der Homepage des LWL