Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum TOP Änderung der Landschaftsverbandsordnung (Vorlage 14/0886)

Beschlussantrag:

Der Landschaftsausschuss beschließt folgende Änderung in der Stellungnahme des LWL an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags NRW (Anlage 3 der Drucksache):

1.
Im Absatz betreffend der Neureglung des Verhältnisausgleichs bei der Wahl der Landschaftsversammlung in § 7b Absatz 4 LVerbO-E (Seite 3 der Anlage 3) wird der bisherige Text ersetzt durch:

„Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe lehnt die Neuregelung des Verhältnisausgleichs im vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Die bisherige Regelung entspricht dem demokratischen Anspruch, dass alle Parteien und Wählergruppen entsprechend dem Willen der Wählerinnen und Wähler in den Räten und Parlamenten vertreten sind.
Durch die Neuregelung würde der Verhältnisausgleich zulasten von Parteien und Wählergruppen verschoben, die keine oder nur wenige Direktmandate erringen konnten.
Selbst eine einheitliche 2%-Hürde oder eine Anhebung der Mindestrepräsentanz, wie sie die Landschaftsverbände Ende 2014 vorgeschlagen hatten, würde zumindest gewährleisten, dass alle Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrem Wähleranteil in der Landschaftsversammlung vertreten sind, sofern sie die entsprechende Hürde überwinden. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung erfüllt diesen Anspruch nicht. Sie verzerrt den Wählerwillen.“

2.
Im Absatz zur Neuregelung bezüglich Fraktionen und Gruppen in § 16a LVerbO-E (Seite 4 der Anlage 3) wird nach „…was wir begrüßen.“ folgender Absatz ergänzt:

„Eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße von 4 auf 5 Mandate lehnt die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe ab. Durch die Erhöhung der Mindestgröße der Fraktionen wird nach dem Motto ‚Mehr Geld, aber weniger demokratische Mitbestimmungsrechte‘ die Arbeitsmöglichkeit von kleineren Parteien und Wählergruppen unzulässig eingeschränkt. Eine effektive Mitarbeit muss auch für kleinere Parteien und Wählergruppen möglich sein. Das betrifft insbesondere die Stimmrechte in Ausschüssen und Antragsrechte, die z.T. an den Fraktionsstatus gebunden sind.
Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe befürwortet deshalb die Beibehaltung der bisherigen Fraktionsmindestgröße von 4 Mandaten.“

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

gez. Barbara Schmidt                           f.d.R. Stefan Müller
Fraktionssprecherin                              Fraktionsgeschäftsführer
Mitglied im Landschaftsausschuss