Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Vorlage 14/0812 (Resolution zum Bundesteilhabegesetz)

Beschlussantrag :

In die Resolution der Landschaftsverbände zum Referentenentwurf eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und eines Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) wird folgender Punkt 5 eingefügt:

„Das mit der UN-BRK entwickelte Verständnis von „Behinderung“ soll vollständig im Bundesteilhabgesetz aufgenommen werden.

Begründung:
Mit der UN-BRK wird ein anderes Verständnis von „Behinderung“ eingeführt. Danach entsteht eine Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen eines Menschen und den einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Der vorliegende Referentenentwurf weicht hiervon ab, wenn als Leistungsvoraussetzung eine „Einschränkung der Fähigkeit“ vorliegen muss. Diese ist dann gegeben, wenn die Ausführung von Aktivitäten erheblich eingeschränkt ist. Damit wird „Behinderung“ nicht wie in der UN-BRK als ein „soziales Phänomen“ verstanden, sondern als eine Aktivitätseinschränkung. Der „Behinderungsbegriff“ der UN-BRK muss vollständig im Bundesteilhabegesetz aufgegriffen werden. Ansonsten kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Ferner ist das Gebot der Rechtseinheit zu beachten.“

Der alte Punkt 5 wird zum Punkt 6.

Begründung:

Im Punkt 5 des LVR-Entwurfes wird ein zentrales Problem des BTHG kritisch angesprochen, nämlich die Definition des Behindertenbegriffs. Gerade dieser Punkt macht den Betroffenen sehr große Angst und erzeugt Verunsicherung. Der im Gesetz formulierte Begriff von Behinderung hat nichts mehr mit dem zu tun, der der UN-Behindertenrechtskonvention zugrundeliegt. Insofern widerspricht er auch der in der Einleitung zur Resolution formulierten Erwartung, „das geltende Recht in Übereinstimmung mit diesem Menschenrechtsabkommen weiterzuentwickeln“.  Wir können nicht nachvollziehen und finden es falsch, dass dieser Kritik-Punkt bei den Verhandlungen zwischen LVR und LWL zur Resolution ersatzlos gestrichen wurde.

Gez. Barbara Schmidt                                     f.d.R. Stefan Müller
Mitglied des Landschaftsausschusses            Fraktionsgeschäftsführer