
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss, der Landschaftsausschuss, die Landschaftsversammlung möge beschließen: Die Erhöhung des Tarifentgeltes für die SozialarbeiterInnen in den Werkstätten wird gemäß dem geltenden TVöD für Sozial- und Erziehungsdienste im Haushalt zu zwei Dritteln berücksichtigt. Zur Sicherung des Haushaltsausgleichs wird der Hebesatz der Landschaftsumlage auf 16,9 Prozent angehoben. Begründung:…