Der Runderlass vom 11.5.2011 „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ eröffnet in NRW für Vergaben öffentlicher Auftraggeber die Möglichkeit, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter bei Vergabe von Aufträgen nach der VOF sowie nach den Abschnitten 1 und…