Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Grundsicherung: Regelbedarf für Menschen mit Behinderung wahrscheinlich zu niedrig

DIE LINKE ermuntert alle Betroffenen bis 31.12.2014 einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen

Die Fraktion DIE LINKE. im LWL weist darauf hin, dass vielen Menschen mit Behinderungen bis zu 936 Euro nicht erstattet werden, wenn sie nicht bis 31.12.2014 einen Antrag stellen.

Hintergrund ist ein Urteil des BSG, das die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen oder etwa in WGs leben, in die niedrigere Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 313 statt 391 EUR Stufe 1) als unzulässige Benachteiligung gewertet hat. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor und die Sozialämter sind durch das Bundesministerium (BMAS) gehalten, diese veränderte Rechtsprechung vorläufig nicht umzusetzen. Dies führt dazu, dass ohne Widerspruch oder gestellten Überprüfungsantrag jegliche Ansprüche für 2013 in einer Höhe von bis zu 900 EUR pro Person mit Beginn des kommenden Jahres verfallen.

Bei der strittigen Einstufung in den um 20% verminderten Regelbedarf ist eine Kernfrage, in welchem Umfang sich Menschen mit Behinderung an einer gemeinsamen Haushaltsführung beteiligen (können). Das Gericht kam laut bisheriger Verlautbarung zu dem Schluss: „ausreichend [ist] die Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Ansonsten würden bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre.“

In einzelnen Kommunen, wie die Städte Rostock, Bonn und der Kreis Warendorf, haben die Verwaltungen den Betroffenen Anträge zugesandt, die bis zum Jahresende zurückgeschickt werden müssen um die Frist zu wahren. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass weitere Kommunen die Initiative ergreifen und die Betroffenen über ihre Rechte informieren.

Jetzt Antrag stellen!

Unabhängig von dem Verhalten der kommunalen Behörden, kann jedoch jede / jeder Betroffene einen formlosen Antrag auf Überprüfung des Regelsatzes stellen.

Einen Musterantrag und weitere Informationen bietet der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. aus Wuppertal: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/

Hier eine gemeinsame Pressemitteilung von DIE LINKE. Bonn und Erwerbslosen Forum Deutschland:  http://tinyurl.com/m82pgzb

Und schließlich ein Kommentar von Harald Thomé im Newsletter von Tacheles e.V.: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1753/