(1) Dem Vorstand gehören an:
a) Die Gruppenmitglieder, die zugleich Mitglieder der Landschaftsversammlung sind. Zwei von diesen werden zu gleichberechtigten GruppensprecherInnen gewählt.
b) der/die GruppengeschäftsführerIn mit beratender Stimme.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gruppe und koordiniert zusammen mit der Geschäftsführung die Arbeit in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Beschlüssen der Partei und der Gruppe.
(3) Die GruppensprecherInnen unterzeichnen die Arbeitsverträge der Gruppenangestellten, nachdem die Gruppenversammlung ihre Einstellung beraten hat. Sie sind gegenüber den Gruppenangestellten weisungsberechtigt.
(4) Der Vorstand nimmt insbesondere folgende weitere Aufgaben wahr:
(a) Politische Verhandlungen mit anderen Fraktionen und Gruppen in der Landschaftsversammlung zur Vorbereitung von Beschlüssen. Er zieht dabei die sachkundigen Gruppenmitglieder hinzu.
(b) Er bereitet die Gruppenversammlungen vor.
(c) Er berichtet der Gruppenversammlung über seine Beratungen und politischen Gespräche.
(d) Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Gruppenversammlung.
(e) Er hat Handlungsvollmacht bis zu einer Höhe von 1.000 Euro innerhalb des verabschiedeten Haushalts.
(f) Er berät und entscheidet über alle die Gruppe betreffenden Fragen, sofern eine Gruppenversammlung nicht rechtzeitig einberufen werden kann und berichtet anschließend der Gruppenversammlung.
(5) Der Vorstand tagt in der Regel mindestens ein Mal im Monat. In der sitzungsfreien Zeit können die monatlichen Sitzungen entfallen. Die Vorstandssitzungen sind für die Mitglieder der Gruppenversammlung öffentlich. Ausnahmen bilden hier Personalfragen. Über jede Sitzung ist von der Gruppengeschäftsführung ein Beschlussprotokoll zu führen. Der gruppenöffentliche Teil des Protokolls wird den Mitgliedern der Gruppenversammlung in der Regel innerhalb von einer Woche zugänglich gemacht.
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
Sprecher*innen der Fraktion:
Mitglieder mit beratender Stimme:
Termine der nächsten Sitzungen:
Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.