Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Antrag zur Sitzung der Landschaftsversammlung am 20.11.2014: Resolution zur Ausgleichsabgabe

Die Landschaftsversammlung möge beschließen:

Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die Gesetzgebung so zu verändern

1.)    dass die Beschäftigungsquote im SGB IX für Menschen mit Behinderungen sofort auf 6 % angehoben wird,

2.)    dass die Beschäftigungsquote schrittweise in den nächsten Jahren weiter solange angehoben wird, bis sie dem Anteil der schwerbehinderten Menschen am Anteil der Gesamtbevölkerung entspricht,

3.)    dass die Ausgleichsabgabe so angehoben wird, dass sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ergeben, als sich von der Beschäftigungspflicht durch die Ausgleichsabgabe freizukaufen.

Begründung:

Ein zentraler Punkt der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Auflösung von Sondereinrichtungen. Der LWL hat deswegen in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreich die Schaffung von Arbeitsplätzen in Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen über die Ausgleichsabgabe mitfinanziert. Auch über die Beratung der Integrationsfachdienste konnten zahlreiche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Ziel des LWL dabei war es, langfristige Arbeitsplätze und Strukturen zu schaffen.

Unterstützend hat der LWL insgesamt 3 Messen für Integrationsunternehmen durchgeführt, die bundesweit Beachtung finden. Dadurch konnten weitere InteressentInnen gefunden werden, die Integrationsunternehmen gründen wollen. Alleine nach der Durchführung der letzten LWL-Messe sind weitere 40 Anfragen und Anträge auf Neugründungen und Erweiterungen eingegangen.

Die Handwerkskammer Münster wird vom LWL unterstützt und so konnte eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsbetrieben und schwerbehinderten Existenzgründerinnen und –gründern eingerichtet werden, die seit Jahren gute Arbeit leistet.

Der LWL hat damit in der Vergangenheit das im Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festgehaltene Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt umgesetzt. Und er hat die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor „durch geeignete Strategien und Maßnahmen gefördert“, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert.

Durch die stagnierende und perspektivisch sinkende Einnahme durch die Ausgleichsabgabe ist der LWL gezwungen, die Förderung für neue Integrationsbetriebe einzustellen, um die bestehenden, geschaffenen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu sichern. So wird die erfolgreiche Arbeit des LWL in den letzten Jahren gefährdet und es können ganz konkret die o. g. 40 Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Es ist deswegen dringend notwendig, die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe zu erhöhen, um weiter Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Regelbetrieben schaffen zu können.

Die Landschaftsversammlung fordert deshalb den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die o. g. Maßnahmen zu ergreifen, damit der LWL in Zukunft weitere Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Regelbetrieben fördern kann. Der LWL will gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen außerhalb von Sondereinrichtungen schaffen, so wie es die UN-BRK vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kohn

(Fraktionssprecher)