Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Antrag Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI zum Haushaltsplanentwurf 2023
Hier: Einführung einer Inklusionspauschale zur Förderung inklusiver Beschulung

Beschlussvorschlag:

  1. Der LWL führt eine Inklusionspauschale in Höhe von 500.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Schulträger zur Förderung inklusiver Beschulung als freiwillige Leistung ein. Vorlage dafür sollen die Förderrichtlinien der Inklusionspauschale des LVR sein. Erstmalig wird diese für das Schuljahr 2023/24 angeboten.
  2. Die Inklusionspauschale wird aktiv bei den Schulträgern beworben.
  3. Die Verwaltung berichtet jährlich über die Umsetzung der Inklusionspauschale.
  4. Die benötigten Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.

 

Begründung:

Als Deutschland 2009 die UN – Behindertenrechtskonvention unterzeichnete, hat es sich dazu verpflichtet Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am allgemeinen Bildungssystem teilhaben zu lassen (§ 24 UN-BRK). Die Aufrechterhaltung separierender Strukturen ist mit der UN-BRK nicht vereinbar. Das hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2015 konkret für Deutschland deutlich gemacht und 2016 in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung erneut klargestellt.

Schulische Inklusion ist ein Menschenrecht. Derzeit stagniert die Exklusionsquote – das ist der Anteil der Schüler*innen, die außerhalb des allgemeinen Schulsystems beschult werden – in NRW auf einem relativ hohen Niveau von 4,9 Prozent (Platz 12 im bundesweiten Vergleich).

Die Inklusionspauschale soll das Ziel haben, das in Art. 24 der UN-BRK anerkannte Recht von Menschen mit Behinderungen auf inklusive schulische Bildung, über die in den Schulgesetzen NRW und Sozialgesetzbuch vorgesehenen Hilfen und Leistungen hinaus, zu verwirklichen.