Beschlussantrag:
Der Eintritt in die LWL-Museen ist für Empfänger von ALG II, BezieherInnen von Sozialhilfe nach SGB XII und sowie Gleichgestellte (GeringverdienerInnen) kostenfrei.
Begründung:
Die Grundsicherung nach SGB II und SGB XII ist insgesamt sehr knapp bemessen, so dass Teilhabe an gesellschaftlichem Leben davon kaum zu bestreiten ist. Dies trifft besonders Familien mit Kindern.
Das Angebot der LWL-Museen ist in der Regel ein pauschales Angebot, das nicht mehr kostet, auch wenn es von mehr Menschen in Anspruch genommen wird. Mit anderen Worten: der kostenfreie Besuch von Museen für die beschriebene Bevölkerungsgruppe verursacht keine besonderen Kosten, ermöglicht dafür aber diesen Menschen die Teilhabe an kulturellen Angeboten, die ihnen sonst kaum erschwinglich sind. In einer Reihe von Städten und Gemeinden sind deshalb entsprechende Regelungen für den Besuch öffentlicher Museen bereits üblich.