Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, gesetzgeberisch wirksam zu werden
1.) damit die Beschäftigungspflichtquote im SGB IX für Menschen mit Behinderungen sofort auf 6 % angehoben wird,
2.) damit die Beschäftigungspflichtquote regelmässig der Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen angepasst wird,
3.) damit die Ausgleichsabgabe um das Vierfache der bisherigen Regelung angehoben wird
Begründung:
Ein zentrales Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Auflösung von Sondereinrichtungen. Der LWL hat deswegen in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreich die Schaffung von Arbeitsplätzen in Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen über die Ausgleichsabgabe mitfinanziert. Auch über die Beratung der Integrationsfachdienste konnten zahlreiche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung en auf dem regulären Arbeitsmarkt geschaffen werden. Ziel des LWL dabei war es, langfristige Arbeitsplätze und Strukturen zu entwickeln.
Unterstützend hat der LWL insgesamt 3 Messen für Integrationsunternehmen durchgeführt, die bundesweit Beachtung finden. Dadurch konnten weitere InteressentInnen gefunden werden, die Integrationsunternehmen gründen wollen. Allein nach der Durchführung der letzten LWL-Messe sind weitere 40 Anfragen und Anträge auf Neugründungen und Erweiterungen eingegangen.
Die Handwerkskammer Münster wird vom LWL unterstützt. So konnte eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsbetrieben und schwerbehinderten Existenzgründerinnen und –gründern eingerichtet werden, die seit Jahren gute Arbeit leistet.
Der LWL hat damit in der Vergangenheit das im Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festgehaltene Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt umgesetzt. Und er hat die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor „durch geeignete Strategien und Maßnahmen gefördert“, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert.
Die Landschaftsversammlung fordert deshalb den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die o. g. Maßnahmen zu ergreifen, damit der LWL in Zukunft weitere Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Regelbetrieben und Integrationsprojekten fördern kann. Der LWL will gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen außerhalb von Sondereinrichtungen schaffen, so wie es die UN-BRK vorsieht.
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu ermöglichen, muss die Förderung regulärer Beschäftigung sowie die Eingliederungshilfe langfristig auf der Bundesebene steuerfinanziert werden.
Auch der Paritätische Gesamtverband fordert die Ausgleichsabgabe zu erhöhen und den Mehrbedarf aus Steuermitteln abzusichern.
Rolf Kohn
-Fraktionssprecher-