Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Antrag an den Landesjugendhilfeausschuss: Personelle Ausstattung der „Heimaufsicht“

Bezug nehmend auf die Beschlussvorlage 14/0307, sowie den Antrag 14/0310 der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 23.03.2015 fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse:

1. Die „Heimaufsicht“ wird personalintensiver ausgestattet. Besuche in den Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Sie sind unangekündigt durchzuführen.

2. Die Besuchszeitfenster sind so auszugestalten, dass auch Gespräche mit den Bewohner*innen eingeplant werden, die unter Ausschluss der Mitarbeiter*innen der Einrichtungen stattfinden.

3. Die Verwaltung wird dem Ausschuss auch bei vermeintlichen geringfügigen „Vorwürfen“ gegenüber Mitarbeiter*innen in stationären Einrichtungen grundsätzlich Bericht erstatten.

Begründung:

Es ist aus unserer Sicht bei Weitem nicht ausreichend, eine Kommission – entsprechend der Beschlussvorlage 14/0307 – einzusetzen. Zielführend und nachhaltig ist die bessere Personalausstattung der „Heimaufsicht“. Wir halten es für notwendig, dass abweichend von der bisherigen Praxis – 14 Besuche in 18 Jahren – perspektivisch mindestens zweimal jährlich ein unangekündigter Besuch durchgeführt wird.

Zudem sind wir sind der Auffassung, dass die politischen Gremien im LWL zeitnah und umfassend informiert werden müssen, die Entscheidung ob und wann informiert wird, darf dabei nicht im Ermessen der Verwaltung liegen. Anfragen zur Thematik müssen umgehend und umfassend durch die Verwaltung beantwortet werden. Es geht dabei um nicht weniger als das Kindeswohl.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Roland Koslowski                                         F.d.R. Stefan Müller
Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss        Fraktionsgeschäftsführer