Zur Sitzung des Landesjugendhilfe-ausschusses am 21. September 2015 hat die Fraktion DIE LINKE. folgende Anfrage zur Ablehnung eines Förderantrags durch das Landesjugendamt des LWL für eine Ferienfreizeit des Vereins Pink Pop e.V. Ibbenbüren eingebracht:
Sehr geehrter Herr Löb,
im Hinblick auf das Schreiben des o.g. Vereines vom 11.05.2015, sowie der undatierten Mitteilung der LWL Verwaltung – beides als Anlage beigefügt – bitten wir um die Beantwortung der nachstehende Fragen:
– Wann und durch wen genau erfolgte die Antragstellung des Vereines Pink-Pop e.V.? Wir bitten den Antrag als Anlage beizufügen.
– Ist es üblich derartige Anträge – selbst wenn sie nicht fristgerecht eingebracht werden – nicht auf die Tagesordnung des LJHA zu setzen?
– Warum erfolgte keine Information an das politische Gremium, obwohl der Verwaltung bekannt sein sollte, das eine Absage vor Ort eine nicht unerhebliche öffentliche Diskussion auslösen würde?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Koslowski F.d.R. Stefan Müller
Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss Fraktionsgeschäftsführer
Anlage 1:
Pink Pop e.V. Am Sportzentrum 27-30 49479 Ibbenbüren
An alle regionalen Redaktionen und
Schulleitungen der beteiligten Schulen des
International Jazz Exchange
Ibbenbüren, Mettingen, Ochtrup und Rheine
11. Mai 2015
Offizielle Stellungnahme des Pink Pop e.V. :
Absage International Youth Exchange 2015
Bezüglich der aktuellen Geschehnisse rund um den International Youth Exchange nimmt der Pink Pop e.V. Stellung:
Dass selbst das Organisationsteam des Pink Pop e.V. über die eigene Entscheidung den geplanten Austausch kurz vor Reisebeginn abzubrechen, tiefste Enttäuschung empfindet, sollte gänzlich außer Frage stehen. Seit der erfolgreichen Durchführung des Großprojekts im Jahr 2014, in dem die amerikanischen Gäste in Ibbenbüren und Umgebung begrüßt und aufgenommen wurden, lief die Planung für den geplanten Gegenbesuch vom 14. bis zum 28. Juni 2015 in Honolulu, Hawaii bereits auf Hochtouren. In regelmäßigen Abständen fanden Planungstreffen, in Kooperation mit Vertretern des Städt. Gymnasiums Ochtrup, des Emsland- Gymnasiums Rheine, der Kardinal- von- Galen Schulen Mettingen und des Goethe- Gymnasiums Ibbenbüren, statt. Auch im vorangegangen Jahr wurde bereits ein Antrag auf Förderung an den LWL gestellt und bewilligt. Weiterhin wurde bereits sowohl in diesem Antrag im Jahr 2014 als auch in den Verwendungsnachweisen der Jahre 2013 und 2014 beschrieben, dass 2015 der Gegenbesuch ansteht. Umso geringer ist daher das Verständnis und ebenso hoch die Frustration seitens des Organisationsteams, dass jetzt die Unterstützung abgelehnt wird.
Bereits im Jahr 2013 hatte das damalige Team erstmalig einen Austausch nach Honolulu, Hawaii vor. Dies sollte der erste erfolgreiche Start für das internationale Großprojekt werden. Auch für dieses Vorhaben wurde ein Antrag auf Förderung beim LWL eingereicht.
Der Antrag wurde damals für die volle Antragssumme bewilligt. Der Bewilligungsbescheid kam jedoch leider zu spät, sodass von den Fluggesellschaften das dafür reservierte Kontingent an Tickets längst weiter verkauft war. Dies war eine riesige Enttäuschung. Das bewilligte Geld „verfiel“. Pink Pop e.V. erläuterte dem LWL schon damals, dass der Austausch wegen der späten Bewilligung nicht mehr realisierbar sei, der Gegenbesuch der Amerikaner aber dennoch stattfände und der ausgefallene Austausch von 2013 im Jahr 2015 stattfinden werde.
Um die Enttäuschung ein wenig zu mildern, fand zum Ausgleich noch im Jahr 2013 ein dreitägiger Auftaktworkshop im Städt. Gymnasium Ochtrup, unter Anleitung eines amerikanischen Dozententeams, statt. Dies förderte bei allen Beteiligten zusätzlich die Vorfreude des geplanten Austauschs für das Jahr 2014 sowie den darauf folgenden Gegenbesuch im Jahr 2015.
Aus all diesen Erfahrungen heraus wurde die Vorgehensweise für das zielstrebige Vorhaben für 2015 überdacht.
Angesichts der Tatsache, dass ein solcher Austausch auch einen Schulausfall der jugendlichen Teilnehmer bedeutet, bestand die einzige Möglichkeit der Realisierung darin, ihn innerhalb der letzten zwei Schulwochen vor den Sommerferien 2015 stattfinden zu lassen. Ein möglicher Bewilligungsbescheid auf Zuwendung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird aber frühestens nach der Prüfung der Anträge, wenige Wochen vor Beginn der Maßnahme, frühestens jedoch ab dem 01.04. des laufenden Jahres, bereitgestellt.
Um nicht dieselbe Enttäuschung wie im Jahr 2013 zu erleben, wurden vorsorglich Flugkapazitäten gesichert.
Die individualisierte Buchung sollte nach Rücksprache mit dem LWL erst nach Antragsbewilligung getätigt werden. Das gerade wirft der LWL jetzt Pink Pop vor und beschreibt damit einen Teufelskreis: Wären Flugkapazitäten nicht gesichert worden, wäre ein Flug nicht möglich, wäre der Bewilligungsbescheid abgewartet worden, hätte man die Flugkapazitäten nicht mehr sichern können. Das Ergebnis wäre, dass das Projekt von Anfang an wegen bürokratischer Hürden zum Scheitern verurteilt wäre.
Verständlicherweise fühlten sich alle Beteiligten durch die Absage des International Youth Exchange durch den Pink Pop e.V. gleichermaßen vor den Kopf gestoßen.
Anfang dieser Woche war der Tag der Entscheidung: Entweder alle Flüge zu 100% zu bezahlen oder die gesicherten Kapazitäten aufzulösen. Somit war das Organisationsteam gezwungen, sehr kurzfristig eine Entscheidung bezüglich der Realisierbarkeit des gesamten Projekts zu fällen.
Bis zur letzten Sekunde wurden sämtliche Kräfte, bis hin zur landespolitischen Ebene, mobilisiert, um die notwendige Finanzierung einzubringen und die Reise wie geplant stattfinden lassen zu können – leider erfolglos. Dadurch droht Pink Pop ein erheblicher Schaden.
Der Verein hofft noch auf eine gütliche Einigung im Sinne der in den nachfolgenden Abschnitten Genannten.
Letztendlich sollte dennoch ein großer Dank an das Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiter gehen, die viel Zeit, Kraft und Herzblut in den geplanten Austausch investiert haben.
Gleichermaßen geht ein Dank des Pink Pop e.V. für die solidarische Anteilnahme an alle beteiligten Schulen und Unterstützer.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Pink Pop e.V.
Anlage 2:
Zum Thema Förderantrag Pink-Pop e.V. erklärt das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL):
– Das LJA bedauert, dass die Austauschmaßnahme für 80 junge Musiker vom Träger Pink-Pop e.V. Ibbenbüren abgesagt worden ist;
– Der Träger der Maßnahme (Pink-Pop e.V.) ist hier als versiert in Förderangelegenheiten bekannt;
– Er dürfte wissen, dass der entsprechende Maßnahmen-Topf aus dem Kinder- und Jugend-Förderplan des Landes NRW für Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten sowie Europa-/Eine Welt-Aktivitäten insgesamt auf rd. 1,9 Mio. Euro begrenzte Mittel bereit hält. Allein in Westfalen-Lippe muss das verfügbare Geld auf ca. 100 Antragsteller aufgeteilt werden;
– Von daher wäre eine Förderung der Pink-Pop-Maßnahme in voller Höhe von rd. 100.000 Euro ohnehin fraglich gewesen – auch bei ordnungsgemäßer Antragstellung. Schon aus diesem Grund muss die vorzeitige Reservierung der Flugtickets als nicht unriskant gelten;
– Als versierter Träger kennt Pink-Pop e.V. sich im Einzelnen gut in den Antragsmodalitäten aus. Er kennt auch – spätestens aufgrund des Antragsverfahrens in 2013 – die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung, an die das LJA gebunden ist. Sie besagen klar, dass Träger vor der Bewilligung von Maßnahme-Mitteln keine Verpflichtungen eingehen dürfen. In dem zu verwendenden Antragsvordruck Muster 1 bestätigt der Antragsteller, dass bei Einzelmaßnahmen mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird (als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten). Soweit Pink-Pop also Flugtickets im Vorgriff gebucht hat, muss das als förderschädliches Handeln gelten und zur Ablehnung des
Antrags führen;
– Das LWL-LJA hat Pink-Pop auf diesen Umstand nach zahlreichen Telefonaten zuletzt per EMail am vergangenen Freitag (8.5.15) ausdrücklich hingewiesen. Es hat in dieser Frage keinerlei Ermessensspielraum. In Sachen ‚Förderschädlichkeit‘ unterliegen hier Kulturaustausch-Organisatoren den gleichen Maßstäben wie zum Beispiel der private Bauherr, der vor der schriftlichen Zusage öffentlicher Mittel keine Fakten schaffen darf;
– „Organisatorische Zwänge“, wie sie Pink-Pop e.V. laut Medienberichten anführt, ändern an dieser Vorgabe nichts. Vielmehr ist festzuhalten, dass Pink-Pop seinen Förderantrag erst am 03.02.2015, also weit nach Ablauf der bereits Mitte November 2014 mitgeteilten Schlussfrist (10.01.2015), gestellt hat;
– Mit Schreiben vom 01.09.2014 wurde zu einer vorgezogenen Antragstellung für den oben genannten Topf informiert. Diese Möglichkeit hätte Pink Pop auch nutzen können.“
Beste Grüße
Karl G. Donath
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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