Vor ungefähr einem Jahr hat die LWL-Verwaltung intern entschieden, dass die Post des LWL über das Unternehmen TNT Post verschickt wird. Das Unternehmen TNT Post ist seit mehreren Jahren negativ in den Schlagzeilen. So wird ihm u.a. vorgeworfen,
– die Gründung von Betriebsräten zu behindern
– mit einer „Gewerkschaft“ mit noch nicht einmal 1000 Mitgliedern einen Haustarif abgeschlossen zu haben, der
– weniger als die im Bundesurlaubsgesetz vorgeschriebenen 24 Werktage Urlaub vorsieht
– erst ab der 211. Stunde Überstundenzuschläge zahlt
– Dumpinglöhne zwischen 6,50 EURO und 7,50 EURO vorsieht
Wir bitten in diesem Zusammenhang, um die Beantwortung folgender Fragen :
1. Waren der Verwaltung die o.g. Fakten bei Vertragsabschluß mit der TNT bekannt?alt
2. Wann wurde der Vertrag mit TNT abgeschlossen und wann und in welcher Form fand eine Ausschreibung statt?
3. Hat die Verwaltung bei der Vergabe die Artikel 26 bzw. 38 der europäischen Vergaberichtlinie umgesetzt?
4. Wurden bei der Ausschreibung bzw. bei der Auftragsvergabe die sog. Sekundärziele (ökologische und soziale Aspekte) berücksichtigt bzw. waren diese in der Ausschreibung genannt?
5. Wurde der Aspekt berücksichtigt, dass nur zuverlässige Bieter den Auftragszuschlag erhalten dürfen? Gilt ein Anbieter als zuverlässig, wenn er gesetzlich vorgegebene Mindeststandards nicht einhält bzw. zu umgehen versucht?
6. Ist der Verwaltung bekannt, ob TNT nach dem Urteil über den Post-Mindestlohn diesen Lohn zahlt oder nicht?
7. Ist nach Auffassung der Verwaltung der Wirtschaftlichkeitsbegriff bei der Vergabe im Sinne eines makroökonomischen Wirtschaftsbegriffes auszulegen, der es zulässt, auch ökologische und soziale „gesellschaftliche Auswirkungen“ zu berücksichtigen?
8. Hat die Verwaltung einen Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange erarbeitet und wenn nicht, ist dieses geplant? Wird die Verwaltung den Leitfaden des Deutschen Städtetages „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ dabei zu Grunde legen und umsetzen?