Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Änderungsantrag zum LWL Aktionsplan Inklusion

Für die Sitzung des Landschaftsausschusses am 5. Mai 2014 stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Änderungsantrag:

altDie Fraktion beantragt, die Beschlussvorlage wie nachstehend zu verändern:

Seite 2, 1. Absatz,
Die Sätze:
Die UN-Konvention formuliert Leitsätze, die für Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Einrichtungen und Interessenvertretungen zielsetzend sind. Auch wenn aus den Bestimmungen der UN-Konvention keine unmittelbaren Leistungsansprüche hergeleitet werden können, so ist die UN-Konvention für uns doch handlungsleitend.
Diese Sätze ersetzen durch:
DIE UN-Konvention ist verbindliches Recht, das durch Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Einrichtungen und Interessenvertretungen und den LWL umzusetzen ist.

Seite 2, 2 Absatz, Zeile 3
Streichung des Wortes „wesentlichen“

Seite 2, 3. Absatz
Streichung der Sätze 1-3
Veränderung des Satzes 4:
Die UN-Konvention beinhaltet das Recht auf diskriminierungsfreien…..

Seite 2, 4. Absatz,
Streichung des Satzes 1
Veränderung des Satzes 2.
Das Wichtigste ist es….

Seite 3, 2. Absatz
Streichung der 2 Sätze:
Wir können nur die Schritte zu Inklusion gehen, die wir auch finanzieren können Alle Ziele….

Seite 16, Jugendsozialarbeit, 1. Spiegelstrich
Ersetzung von Inklusiv arbeitende Fachkräfte
durch:  Alle Fachkräfte..

Seite 23, 4. Absatz
Streichung des 2. und 3. Satzes

Seite 45, 1. Absatz
Streichung: 1. , 3 und 4. Satz

Seite 47, 5., 1. Absatz
Streichung im 1. Satz: „wesentliche“
Streichung im 2. Satz: „wesentliche“

Seite 50, 8. Persönliches Budget
Ergänzung:
Der LWL wird gemeinsam mit der Beratungsstelle Mobile beraten, wie die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Persönlichen Budgets verbessert werden können. Dabei werden die Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Studie umgesetzt.
Das Ergebnis der Beratung wird in einer Zielvereinbarung festgehalten und mit den sächlichen und personell notwendigen Mitteln untersetzt.

Generelle Änderungen im gesamten Aktionsplan
1.)    Im gesamten Aktionsplan wird der Begriff „wesentliche Behinderung“ durch den Begriff „Behinderung“ ersetzt – im vorhergehenden Text wurden Beispiele dafür aufgeführt
2.)    Im gesamten Aktionsplan werden die Sätze, die Maßnahmen unter Kostenvorbehalt stellen, gestrichen.
3.)    Der Aktionsplan wird der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte für eine Stellungnahme vorgelegt.
4.)    Die Grundsätze des Institutes für die Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplanes werden berücksichtigt. Ein Teil davon kommt im Antrag von SPD-GRÜNEN und FDP zum Ausdruck.
5.)    Für die Umsetzung und Überprüfung des LWL-Aktionsplanes wird im Sinne der in der UN-BRK festgelegten Partizipation ein Beirat gegründet. In diesem sind die Selbsthilfeverbände mehrheitlich vertreten. Jede Fraktion entsendet einen Vertreter. Die Kosten, z.B. Reisekosten, für die Teilnehmer_innen werden vom LWL getragen.

Begründung:
Das Verbändegespräch am 9.4.2014 hat zahlreiche Schwachstellen an der Beschlussvorlage zum Vorschein gebracht. Die Kritikpunkte umfassten zum Einen die generelle Sichtweise des Aktionsplanes, die UN-Konvention nicht als verbindliches Recht zu sehen als auch eine Vielzahl von einzelnen Punkten.
Wir sollten die Kritik der Betroffenen, ihrer Verbände und der Sozialverbände als Experten in eigener Sache ernst nehmen und umsetzen. Gerade die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Eckpunkt der UN-BRK.

gez.
Rolf Kohn

f.d.R.
Doris Petras