Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

1. Antwort und Anfrage zum Schwellenwert bei Vergaben

Sehr geehrter Herr Dr. Kirsch,

im Landtag NRW wird seit einigen Monaten über das geplante Tariftreue- und Ver-gabegesetz diskutiert. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, Vergaben mit sozialen Bedingungen zu verknüpfen. Laut Aussage von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft soll das Gesetz in seinen Eckpunkten bis zu den Sommerferien vorliegen, die Fraktion DIE LINKE. im LWL bittet Sie deshalb, die nachstehende Anfrage bis zum 27. Juni 2011 zu beantworten.

Ein wichtiger Eckpunkt des Gesetzes ist der Schwellenwert, ab dem das Gesetz greifen soll. Der Schwellenwert beim geplanten Gesetzentwurf in NRW soll bei 15.000 EURO liegen.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat in einer Stellungnahme zum Tariftreuegesetz Baden-Württemberg  festgestellt, „(…) dass z.B. ca. 85% aller öf-fentlichen Bauaufträge bundesweit lediglich bei einem Auftragswert von bis zu 10.000 EURO liegen. Anders ausgedrückt: Mit einem Schwellenwert von 20.000 EURO fallen sicherlich 95% aller öffentlichen Bauaufträge in Baden-Württemberg nicht unter das Vergabegesetz. Angesichts der Tatsache, dass von den 73.987 Bauunternehmen in Deutschland 56.589 (76,5%) weniger als zehn Beschäftigte haben  (Quelle: Statistisches Bundesamt 2007) kann das Gesetz die intendierte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen jedenfalls im Baugewerbe nicht leisten.“

Die Gewerkschaft NGG fordert ebenfalls, dass auch kleinere und mittlere Aufträge unter den Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes fallen müssen: „Keine „Ramsch-Brötchen“ für Schulen und Kindergärten: Die Gewerkschaft NGG will auf Nummer sicher gehen, dass alles, was an öffentliche Einrichtungen im Münsterland zum Verzehr geliefert wird, nicht zu Dumpinglöhnen hergestellt wird. „Das gilt für Bäckereien, die Brötchen liefern, genauso wie fürs Catering und für Kantinen. (…) Es ist falsch, nur auf Bauaufträge ab 10.000 EURO zu schielen. Schon ein Auftrag von 500 EURO muss unter das Gesetz fallen – sonst wird es eine Mogelpackung.“

In diesem Zusammenhang stellen wir die nachstehenden Fragen und bitten um deren Beantwortung, separat für die Jahre 2006 bis einschließlich 2010:

Wie viele Vergaben wurden insgesamt vom LWL unterhalb von 15.000 EURO getätigt?

Wie viele Vergaben im Baubereich wurden insgesamt vom LWL unterhalb von 15.000 EURO getätigt?

Welchen prozentualen Anteil hatten die Vergaben unter 15.000 EURO an den gesamten Vergaben im LWL?

Welchen prozentualen Anteil hatten die Vergaben im Baubereich unter 15.000 EURO an den gesamten Vergaben im Baubereich des LWL?

Wie groß war die gesamte Summe der Vergaben unter 15.000 EURO, wie groß die Summe der Vergaben oberhalb dieses Wertes im LWL?

Wie groß war die gesamte Summe der Vergaben im Baubereich unter 15.000 EURO, wie groß die Summe der Vergaben im Baubereich oberhalb dieses Wertes im LWL?