Fraktion in der
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

1. Anfrage und Antwort zu Todesfällen in den LWL-Kliniken für Psychiatri

Der LWL betreibt zahlreiche Kliniken für Psychiatrie. Zu dem Betrieb dieser Kliniken haben wir folgende Fragen:

wiebel_burkhard1.) Wie hoch ist die Anzahl der Todesfälle innerhalb der Kliniken in den letzten 2 Jahren. Werden die Todesfälle ehemaliger Patienten ebenfalls erfasst? Wenn ja, wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung? In diesem Zusammenhang bitten wir ebenfalls um die Beantwortung der Frage, wie hoch die Zahl der verstorbenen Patienten absolut und prozentual im Verhältnis zu der Anzahl der behandelten Patienten ist.

2.) Wird in den Kliniken Videoüberwachung eingesetzt? Geschieht dies grundsätzlich mit dem Einverständnis der Patienten? Wenn nein, warum nicht?

3.) Wie häufig kam es zu Zwangsmedikation oder Fixierungen ohne Rücksprache mit einem Arzt?

Antwort zur Anfrage Todesfälle in den LWL-Kliniken für Psychiatrie

Zu 1.): Wie hoch ist die Anzahl der Todesfälle innerhalb der Kliniken in den letzten zwei Jahren?

Werden die Todesfälle ehemaliger Patienten ebenfalls erfasst? Wenn ja, wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung? In diesem Zusammenhang bitten wir ebenfalls um die Beantwortung der Frage, wie hoch die Zahl der verstorbenen Patienten absolut und prozentual im Verhältnis zu der Anzahl der behandelten Patienten ist.

Die Todesfälle von ehemaligen Patienten werden nicht erfasst, weshalb über deren Lebenserwartung keine Aussage möglich ist. Die Anzahl der Todesfälle während stationärer Behandlung in den LWL-Kliniken ergibt sich aus der anliegenden Tabelle „Patienten-Todesfälle 2009/10 in LWL-Kliniken“. Demnach sind im Jahr 2009 insges. 117 stationäre Patienten / -innen verstorben, davon 16 durch Suizid, im Jahr 2010 waren es 102 Patienten, davon 21 durch Suizid. In den Kliniken Gütersloh und Lengerich versterben absolut wie auch relativ mehr Patienten / -innen als in den anderen LWL-Kliniken. Diese Besonderheit ist auf die somatischen Abteilungen mit ihren häufig multimorbiden Patienten zurück zu führen. Die Suizidzahlen sind insgesamt gering – etwa jeder dreitausendste Patient suizidiert sich in der stationären Behandlung – und liegen pro Klinik berechnet mit einer Ausnahme alle unter einem pro 1.000 stationären Fallen pro Jahr. Eine statistische Auffälligkeit ist hier nicht ersichtlich.

Zu 2.): Wird in den Kliniken Videoüberwachung eingesetzt? Geschieht dies grundsätzlich mit dem Einverständnis der Patienten? Wenn nein, warum nicht?

In den LWL-Kliniken Lengerich, Marsberg und Münster wird Kameraüberwachung eingesetzt. Es erfolgen grundsätzlich keine Video- oder Bildspeicherungen. Alle betroffenen Patientinnen, Patienten sowie ihre Angehörigen und/oder Betreuer werden ggf. über eine Kameraüberwachung informiert und über die Hintergründe aufgeklärt. In den vergangenen zwei Jahren wurden in den genannten drei LWL-Kliniken insgesamt ca. 12 Personen jährlich ohne ihr Einverständnis kameraüberwacht. Aufgrund ihrer sehr akuten Krankheitsbilder war eine Diskussion über den Einsatz einer Kamera nicht möglich.

Zu 3.): Wie häufig kam es zu Zwangsmedikation oder Fixierungen ohne Rücksprache mit einem Arzt?

Alle Zwangsmaßnahmen werden in den LWL-Kliniken grundsätzlich ärztlich angeordnet. Ohne Rücksprache mit einem Arzt wurde keine Zwangsmedikation oder Fixierung eingesetzt. Falls in Ausnahmefallen freiheitsentziehende Maßnahmen zur Abwehr einer dringenden Gefahr, insbesondere im Rahmen der §§ 32 (Notwehr) oder 34 (Rechtfertigender Notstand) StGB, ohne vorherige ärztliche Anordnung durchgeführt werden müssen, wird unverzüglich die ärztliche Anordnung nachgeholt. Diese Maßnahmen werden in jedem Fall dokumentiert. Ein spezielles statistisches Erhebungsverfahren der Ausnahmefälle, in denen eine freiheitsentziehende Maßnahme zur Abwehr einer dringenden Gefahr erfolgt, besteht für die LWL-Kliniken bisher nicht. Ab April 2011 wird dieses eingesetzt werden.